Der Lockdown trifft aus Sicht der Polizei und einigen Ordnungsämtern im Landkreis auf große Akzeptanz. Zumindest hielten sich bisher die Verstöße gegen die Corona-Verordnung im Landkreis Waldshut nach Weihnachten bis zum Montag, 4. Januar, in Grenzen. Das berichten sowohl Polizeisprecher Jörg Kiefer als auch die Leiter der Ordnungsämter in Bad Säckingen, Wehr und Waldshut-Tiengen.

Die Bilanz der Polizei: 46 Anzeigen im Kreis

Aus Sicht des Polizeireviers Waldshut ergaben sich auf niedrigem Niveau vor allem Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung und das Tragen der Mund-Nasen-Schutzes, berichtet Polizeisprecher Jörg Kiefer.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht eintönig sein, sie kann auch mal so aussehen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nicht eintönig sein, sie kann auch mal so aussehen. | Bild: Gerald Edinger

Die Kontrollen erfolgten überwiegend stichprobenartig in den städtischen Bereichen. „Schwerpunkte im eigentlichen Sinne hatten sich nicht herausgebildet“, erklärt er auf Nachfrage. Die Kontrollen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung seien Teil der „normalen Streifendienste“, sagt Kiefer. Zu besonderen Auffälligkeiten sei es hierbei nicht gekommen.

In der Silvesternacht war die Polizei im gesamten Landkreis mit verstärken Kräften präsent. Zur genauen Stärke konnte der Polizeisprecher allerdings keine Angaben machen. Vom Polizeirevier Bad Säckingen wurden 24 Anzeigen wegen Missachtungen gegen die Ausgangsbeschränkungen und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes registriert, zwei Anzeigen gab es, weil gegen das Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik im öffentlichen Raum verstoßen wurde.

Im Polizeirevier Waldshut-Tiengen gab es 20 Anzeigen in Zusammenhang mit der Corona-Verordnung. „Die Festlegung der Höhe des Bußgeldes liegt bei der Bußgeldstelle, der Regelsatz liegt nach meiner Kenntnis bei 75 Euro zuzüglich der Verwaltungsgebühr“, erklärt Jörg Kiefer.

Ordnungsamt Waldshut-Tiengen: 3175 Euro Bußgelder

Jürgen Wiener, stellvertretender Leiter des Ordnungsamts Waldshut-Tiengen, erklärt, dass nach den Weihnachtstagen bis zum 3. Januar durch den Gemeindevollzugsdienst und die Stadtpolizei 40 Personen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung angezeigt wurden. In 39 Fällen handle es sich um Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung, einmal trug ein Passant auf einem Bahnsteig keine Mund-Nasen-Bedeckung. „Ohne Auslagen und Gebühren werden für die 40 Anzeigen insgesamt 3175 Euro Bußgelder eingefordert“, erklärt Wiener.

Von 8 bis 22 Uhr waren immer eine oder mehrere Streifenbesatzungen im Außendienst präsent. In der Silvesternacht waren die Ordnungskräfte insbesondere zur Überwachung des „Böllerverbots“ von 20 bis 6 Uhr im Einsatz. „Hot-Spots ergaben sich vor allem an Betrieben, die nach 20 Uhr noch geöffnet waren, sowie an Plätzen, an denen sich Personen erfahrungsgemäß versammeln“, sagt Jürgen Wiener.

Da die Regeln des Lockdowns hinlänglich bekannt seien, wurden Missachtungen konsequent angezeigt, bei Verstößen gegen die Ausgangssperre wurde zusätzlich ein Platzverweis erteilt. „Die Betroffenen reagierten teilweise aufgebracht, wenn Ihnen klar wurde, dass der jeweilige Verstoß kostenpflichtig wird. Manche reagierten auch völlig gleichgültig“, sagt Wiener. Dennoch stellt er fest: „Der Großteil der Bevölkerung hat sich an die Regeln gehalten!“

Ordnungsamt Bad Säckingen: Ruhiges Silvester

Markus Haag, Leiter des Ordnungsamts Bad Säckingen, informiert, dass die städtische Corona-Streife in der Zeit nach Weihnachten bis zum Jahresbeginn keine gravierenden Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt habe. „Es war das ruhigste Silvester seit Jahren“, betont Haag.

Ordnungsamt Wehr: Ein Verstoß in der Silvesternacht

„Der Großteil der Leute hält sich an die Corona-Verordnung“, stellt Stefan Schmitz, Leiter des Wehrer Ordnungsamts fest. Aus der Silvesternacht liegt im Amt ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen vor. Kontrollen bei Streifengängen würden mit Augenmaß durchgeführt. Die Bürger werden auf die Corona-Verordnung hingewiesen.

Im Alltag der Mitarbeiter gebe es eindeutige Vorgaben und bei Verstößen „wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet“, sagt der Amtsleiter. Schwerpunkte, wo es zu verbotenen Ansammlungen komme, wurden bisher nicht festgestellt. „Die Verordnung muss eingehalten werden. Wir werden es nur schaffen, wenn alle vernünftig sind, denn Corona wird uns in diesem Jahr noch länger beschäftigen!“, sagt Schmitz.

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