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Gesichtsschilde aus dünnem transparentem Plastik – so genannte Faceshields – sind immer häufiger zu sehen. Die Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne der Corona-Vorschriften im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen können sie aber nicht ersetzen. Darauf weist das Gesundheitsamt hin und ergänzt in einer Mitteilung: „Das gleiche gilt für transparente Masken, die in letzter Zeit häufiger in der Gastronomie oder im Einzelhandel zu sehen sind.“

Die Regeln sind unterschiedlich

Leider herrsche hier Verwirrung, weil diese Hilfsmittel in anderen Bundesländern als Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung zugelassen sind.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg vertritt jedoch eine andere Auffassung, wird in der Mitteilung erklärt. Gesichtsschilde seien lediglich eine Art „Spuckschutz“ oder Schutzbrille. Sie würden sich damit als zusätzliche Komponente der persönlichen Schutzausrüstung für Tätigkeiten, bei denen es spritze, eignen. Die Erklärung des Gesundheitsamts dafür: „Beim alleinigen Einsatz eines Gesichtsschildes oder einer transparenten Maske fehlt eine Filterwirkung der Ausatemluft, wie sie bei einer Maske aus Stoff gegeben ist. Insofern ist ein Gesichtsschild als ungeeignet anzusehen.“

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