Um die ambulante Patientenversorgung im ländlichen Raum zu sichern, fordern die Landkreise Waldshut und Lörrach die Einrichtung sogenannter Institutsambulanzen an den Krankenhäusern. In einem Brief an die Bundestagsabgeordneten Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Felix Schreiner, Diana Stöcker (beide CDU), Takis Mehmet Ali (SPD) und Christoph Hoffmann (FDP), fordern die Landräte Martin Kistler (Waldshut) und Marion Dammann (Lörrach) diese auf, sich dafür einzusetzen, dass dies im Rahmen der Krankenhausreform umgesetzt wird.
Wo liegt aus Sicht der Landräte das Problem?
Hintergrund für die Forderung sei die massive Verschlechterung der ambulanten medizinischen Versorgung in den vergangenen Jahren. Die Überalterung der in der niedergelassenen Ärzteschaft, Landflucht bei den jüngeren Medizinern, ein daraus resultierendes Praxissterben und die zunehmende Ausdünnung der stationären Versorgung: Unter all diesen Entwicklungen leide insbesondere der ländliche Raum.
Zusätzliche Brisanz gewinne die Problematik vor dem Hintergrund der kurzfristig umgesetzten Schließung von Notfallpraxen, unter anderem in Bad Säckingen und Schopfheim, durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg infolge der Entscheidung des Bundessozialversicherungsgerichts zur Sozialversicherungspflicht der Poolärzte, kritisieren Kistler und Dammann.
Was hat es mit den Institutsambulanzen auf sich?
Im Grunde geht es um eine Vereinfachung des Einsatzes von Klinikfachärzten in der ambulanten Patientenbehandlung. Bisher steckt dahinter ein nicht unerheblicher bürokratischer Aufwand. Unter anderem müsse ein Klinikarzt einen zweiten Arbeitsvertrag abschließen, wolle er auch noch ambulant arbeiten. Allein aus steuerlichen Gründen sei dies für die Betroffenen wenig reizvoll.
Dass die ambulante Behandlung bei der Kassenärztlichen Vereinigung, die Krankenhäuser aber beim Land angesiedelt seien und damit ein „sektoraler Wettbewerb“ bestehe, sei eines der Probleme, die es zu lösen gelte, so die beiden Landräte. Denn: „Die alte Denke der KV und der Kostenträger, dass es den Kliniken nur um die Akquise ihrer stationären Patienten geht, passt in keiner Weise in die heutige vor allem regionale Versorgungsrealität der „Mangelverwaltung“.“
Hier müsse „schnell eine kooperative und prozessorientierte Organisations- und Verantwortungsstruktur entwickelt werden, die eng an den regionalen Bedarfen ausgestaltet und auch übergreifend gedacht und gemanagt werden muss“, fordern Kistler und Dammann.
Wie soll das Ganze strukturell aufgestellt sein?
Ein Vorbild gibt es bereits in Form der Hochschulambulanzen der Universitätskliniken. Diese können ihre Leistungen „uneingeschränkt mit der KV abrechnen“, stellen die Landräte in ihrem Brief dar. „Ziel ist es, den Patienten spezialisierte ambulante Behandlungen und Beratung anzubieten.“
Eben dies sollen die Institutsambulanzen der Krankenhäuser in Zukunft auch leisten können, um die ambulante Versorgung der wenigen Arztpraxen zu unterstützen oder sogar ersetzen zu können: „Sie sind deshalb für die zukünftige Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum unerlässlich“, betonen Dammann und Kistler.
Wo liegen die konkreten Vorteile von Institutsambulanzen?
Durch Zuweisung von Institutsermächtigungen an die stationär vorgehaltenen Fachabteilungen werde den regionalen Versorgungskrankenhäusern ermöglicht, die Patienten mitzuversorgen: „Die Notaufnahmen werden dadurch entlastet und die Kliniken an der ambulanten Regelversorgung beteiligt.“ Und natürlich würde die Sicherung der ambulanten Versorgung unterstützt.
Ein weiterer Vorteil sei darin zu sehen, dass die ambulante Versorgung anders als im Rahmen der KV-Tätigkeit in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) nicht durch einen ermächtigten Facharzt persönlich zu erbringen sei, sondern durch die gesamte Fachabteilung gestützt werden könne.
Somit könnten Klinikärzte ebenso wie Assistenzärzte an die ambulante Behandlung herangeführt werden, sofern der Facharztstandard der Behandlung sichergestellt sei: „Mit den wachsenden Erfahrungen erhöht sich zudem die Chance, Kollegen auch für die eigene Praxis oder zum Wechsel in ein MVZ zu bewegen“, so die Hoffnung der Landräte.
Welche Erwartung haben die Landräte genau an die Abgeordneten?
Aktuell wird eine Reform des Krankenhauswesens in die Wege geleitet. In den ersten Verhandlungspapieren zur Krankenhausreform seien die Institutsambulanzen noch vorhanden gewesen, aktuell seien sie gestrichen, beklagen sie.
Die Abgeordneten sollten sich dafür einsetzen, dass dieses für den ländlichen Raum extrem wichtige Instrument, wieder Bestandteil der Reform wird. Nur dann könne ambulante Versorgung in der Fläche auch in Zukunft gewährleistet werden.