Es kommt vor, dass auch die Einstellung eines Strafverfahrens einen Angeklagten für mehrere Monate rechtssicher ins Gefängnis bringt. So jetzt geschehen vor dem Amtsgericht in Waldshut. Dort machten Richterin Maria Goj und Staatsanwalt Tobias Scherm die Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen 34 Jahre alten Asylbewerber aus Nordafrika wegen gefährlicher Körperverletzung davon abhängig, dass der Mann seine Berufung gegen ein anderes Urteil zurücknimmt.
Im zweiten Anlauf konnte Verteidigerin Waltraud Salomon ihren Mandanten von der Sinnhaftigkeit solch einer Vereinbarung überzeugen, nachdem die Richterin ihm mehrmals klargemacht hatte: „Besser wird es nicht.“
Mit der Zurücknahme der Berufung wird das Urteil vom Dezember vergangenen Jahres gegen den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig.
Verurteilung im Dezember 2024
Wegen des Einsatzes eines Messers im Verlauf einer Auseinandersetzung zwischen Asylbewerbern aus verschiedenen nordafrikanischen Staaten in einer Asylbewerberunterkunft im Kreis Waldshut und des Einsatzes von Pfefferspray wenige Tage später am Busbahnhof in Waldshut wurde der Mann im Dezember zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Zwischen dem Prozess im Dezember vergangenen Jahres und dem aktuellen Fall besteht insofern ein Zusammenhang, als sich der damalige Prozess wegen des Fernbleibens wichtiger Zeugen verzögert hatte und der Haftbefehl gegen den Angeklagten zunächst außer Vollzug gesetzt wurde.
Erneuter Angriff auf Asylbewerber am Bahnhofskiosk
Diese Freiheit hatte der Angeklagte genutzt, um abermals den inzwischen geschlossenen Kiosk am Busbahnhof in Waldshut aufzusuchen, wo er mit einem anderen Asylbewerber in Streit geraten war.
Im Zuge dieser Auseinandersetzung, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll er eine Bierflasche zerschlagen und mit der abgeschlagenen Flasche auf den Kopf seines Kontrahenten eingeschlagen haben. Der habe dabei unter anderem eine blutende Schnittwunde am rechten Ohr erlitten.
Wie Richterin Maria Goj sagte, konnte sie die Einstellung des Verfahrens empfehlen, weil die zu erwartende Strafe neben der jetzt rechtskräftigen Verurteilung vom Dezember nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.
Angeklagter will das Gefängnis wechseln
Sie versprach, den Wunsch des Angeklagten, aus der Justizvollzugsanstalt Konstanz nach Freiburg verlegt zu werden oder gleich in Waldshut zu bleiben, der Gefängnisleitung mitzuteilen.