Eigentlich sollte der Prozess vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen gegen einen 33 Jahre alten Asylbewerber aus Nordafrika längst erledigt sein. Weil aber zwei wichtige Zeugen nicht zur Verhandlung erschienen waren, wurde ein Fortsetzungstermin anberaumt. Dazu waren Richterin Maria Goj, Staatsanwalt Tobias Scherm, der Angeklagte, seine Verteidigerin Waltraud Salomon und ein Dolmetscher erschienen – einzig die beiden Zeugen fehlten schon wieder.

So hatte die Verteidigerin mit einer Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten geliebäugelt; in den Augen des Staatsanwalts aber wiegen die Vorwürfe gegen den Angeklagten zu schwer. Der Staatsanwalt will die beiden Zeugen unbedingt hören. Und so werden die zwischenzeitlich in Nordrhein-Westfalen und Hessen lebenden ehemaligen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes am Hochrhein abermals eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung in Waldshut erhalten.

Weil Zeugen nicht erscheinen, müssen sie eine Strafe zahlen

Beigefügt sein wird auch dieses Mal der Bescheid über je ein Ordnungsgeld. Fürs erstmalige Fernbleiben werden die beiden mit je 150 Euro Ordnungsgeld zur Kasse gebeten. Weil sie jetzt abermals unentschuldigt gefehlt haben, werden nun jeweils weitere 1000 Euro oder sieben Tage Haft fällig. Einer der beiden hatte zwischenzeitlich immerhin drei Krankmeldungen vorgelegt, die allerdings bereits im vergangenen Monat abgelaufen waren. Richterin Goj mutmaßte, dass beide Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Probleme mit ihren Knien haben.

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Darum steht der Angeklagte vor Gericht

Vor Gericht geht es um zwei Vorfälle im Mai. Zunächst soll der Angeklagte in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge im südwestlichen Teil des Kreises Waldshut während eines Streits zwischen Geflüchteten aus drei nordafrikanischen Staaten einen Gast der Unterkunft mit einem Messer am Kopf und im Gesicht verletzt haben. Am ersten Verhandlungstag wurde er von zum Tatort gerufenen Polizeibeamten belastet. Diese aber hatten ihre Aussage auf Schilderungen der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes gestützt, auf welche das Gericht nun bereits zum zweiten Mal vergeblich gewartet hat.

Wenige Tage später soll der Asylbewerber am Busbahnhof am Waldshut einem anderen Mann einen Regenschirm auf den Kopf geschlagen und ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Dazu gab es am ersten Verhandlungstag sich erheblich unterscheidende Zeugenaussagen. Zwischenzeitlich konnte ein weiterer Zeuge gefunden werden. Der 58-Jährige ohne festen Wohnsitz gab an, jenen Streit am Busbahnhof im Mai genau gesehen zu haben. Der Angeklagte, so sagte er, habe dem Opfer das Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Der aber stritt ab und warf dem Zeugen eine Gefälligkeitsaussage vor. Opfer und Zeuge seien beste Freunde.

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Wie geht es weiter?

Die Verhandlung wird am 18. Dezember fortgeführt. Der Haftbefehl gegen den Asylbewerber bleibt bis dahin außer Vollzug.