Die gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach wird bis einschließlich 8. März 2021 verlängert. Das teilt das Landratsamt mit. Die Verordnung trete aber bereits vorher außer Kraft, wenn an drei Tagen in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 50 unterschritten wird. Maßgeblich hierfür sind die täglichen Meldungen des Landesgesundheitsamts.
Dieser Grenzwert ist in Lörrach nicht mehr weit entfernt, wie die Entwicklung der Infektionszahlen in der vergangenen Woche zeigt:
Damit gilt vor allem weiterhin die Maskenpflicht in definierten Innenstadtbereichen in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Schopfheim, sowie auf Märkten und Außenverkaufsständen, in öffentlich zugänglichen Parkhäusern und auf Parkplätzen mit mindestens zwei Stellplätzen sowie auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.
Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die betroffenen Innenstadtbereiche können unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.