Die Wahrscheinlichkeit eines flächendeckenden Stromausfalls – eines so genannten Blackout – wird von Experten zwar als gering eingestuft. Aber was passiert, wenn dieser Fall doch eintreten sollte? Wir haben beim Landratsamt Waldshut nachgefragt.
Was funktioniert bei einem Blackout überhaupt noch – und was nicht?
Deutlich spürbar für jedermann dürfte vor allem der Ausfall von Festnetz und Mobilfunk sein – denn natürlich ist all das ebenso von einer funktionierenden Stromversorgung abhängig, erklärt Tobias Herrmann, Sprecher des Landratsamts Waldshut.
Ebenso werden Heizung, Beleuchtung, sowie sämtliche anderen elektrisch betriebenen Geräte im Haushalt unbrauchbar. Es spiele also auch eine Rolle, wie die Haushalte sich auf einen Stromausfall vorbereiten, und welche Vorkehrungen getroffen werden.
Experten raten, einen Grundvorrat an Nahrungsmitteln und Trinkwasser vorzuhalten. Denn sehr wahrscheinlich werden auch viele Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Einkaufsmärkte ebenso wie Tankstellen, nicht mehr regulär geöffnet sein.
Hilfsorganisationen, Klinik und Katastrophenschutz bleiben einsatzfähig
Derweil brauche sich die Bevölkerung keine Sorgen wegen der Sicherheitsaspekten zu machen, betont Herrmann: „Die Integrierte Leitstelle Waldshut und das Landratsamt Waldshut als untere Katastrophenschutzbehörde werden voll funktionsfähig sein.“ Ebenso werde die Alarmierung der Hilfsorganisationen als Netz des Landkreises funktionsfähig sein.
Natürlich würden auch wichtige Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie das Klinikum Hochrhein über ein Notstromsystem am Laufen gehalten.
Welche Gefahren könnten durch den Wegfall einer gesicherten Stromversorgung entstehen?
„In Industriebetrieben kann es eventuell kritische Prozesse geben, die heruntergefahren werden müssen“, so Herrmann. In der Regel verfügten solche Betriebe aber ebenfalls über eine Notstromversorgung.
Des Weiteren werden auch Ampeln oder die Straßenbeleuchtung nicht mehr funktionieren.
Wie läuft das mit der Information der Bürger, wenn es keinen Strom gibt?
Mittels Radiodurchsagen und Lautsprecherdurchsagen durch Hilfsorganisationen. Sinnvoll sei daher die Anschaffung eines batterie- oder kurbelbetriebenen Radios.
Vorgesehen ist außerdem in vielen Kommunen die Einrichtung von Sammelpunkten, etwa in Feuerwehrgerätehäusern, wo sich die Menschen aufwärmen, ihre akkubetriebenen Geräte aufladen und über aktuelle Entwicklungen informieren könnten.
Was verändert sich auf Behördenebene?
„Der Landkreis übernimmt die Federführung, wenn der Katastrophenfall ausgerufen wird“, schildert Herrmann. Dies kann der Landkreis selbstständig entscheiden. Zuvor seien die Städte und Gemeinden als Ortspolizeibehörde selbst zuständig, wenn sich eine Problemstellung auf einen kleinen Bereich begrenze.
Wie wird die Kommunikation unter den Akteuren von Katastrophenschutz und Rettungsorganisationen gewährleistet?
Trotz Ausfall von Festnetz und Mobilfunk blieben den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben einschließlich des Landratsamtes als Katastrophenschutzbehörde in Kontakt. Dafür werde das analoge und das digitale Sprechfunknetz als Kommunikationsmittel genutzt, so Herrmann.