Es ist heiß und trocken. Pflanzen brauchen Wasser. Schnell zur Pumpe, Wasser holen. Geht nicht mehr so einfach, sagt das Landratsamt. Wenn die Wasserstände an drei Referenzgewässerpegeln einen bestimmten Wert erreicht oder unterschritten haben, darf kein Wasser mehr mit einer Pumpe aus Oberflächengewässern gezogen werden, um Grundstücke zu beregnen und Bewässern. Das Verbot gilt laut einer Mitteilung der Behörde ab Donnerstag, 14. Juli.

In wasserrechtlich erlaubtem Umfang

Betroffen sind laut Angaben des Landratsamts alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen wie auch Weiern und Seen. Wasser aus dem Rhein beziehungsweise aus oberirdischen Gewässern darf in wasserrechtlich erlaubtem Umfang entnommen werden.

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An der Alb, an der Wutach und am Kotbach

Die Kreisbehörde verweist auf die Rechtsverordnung vom 11. Juli. Demnach ist die Wasserentnahme mit Pumpen aus sämtlichen oberirdischen Gewässern in allen kreisangehörigen Gemeinden untersagt, sobald die Wasserstände an drei ausgewählten Referenzpegeln an der Alb in St. Blasien, der Wutach und dem Kotbach (beide in Lauchringen) für die jeweils zugeordneten Gemeinden unter einen festgelegten Minimalwert fallen.

Die Referenzpegel und zugeordneten Gemeinden:

Klimaveränderungen deutlich bemerkbar

„Die letzten beiden Jahrzehnte zeigen eindrücklich, dass sich klimatisch veränderte Bedingungen eingestellt haben – auch bei uns im Kreis Waldshut: Das Winterhalbjahr wird tendenziell milder und nasser. Die Sommer werden heißer und trockener. Im Wasserhaushalt sind diese Veränderungen bereits deutlich sicht- und messbar“, wird der Erste Landesbeamte Jörg Gantzer zitiert.

Niederschläge reichen nicht mehr

Außer im Jahr 2013, habe es seit 2003 keine Jahre mehr gegeben, in denen die Niederschläge das Grundwasser nennenswert aufgefrischt hätten. Sie hätten kaum zur Erholung der Grundwasserverhältnisse beigetragen. Dies wirke sich besonders auf oberflächennahe Grundwasservorkommen (Quellen), auch auf die tieferen Grundwasserleiter aus, heißt es.

Über eine lange Zeit fließt kaum Wasser

Laut Schilderung fließt infolge der zunehmend trockeneren und heißeren Sommer auch in vielen, gerade kleineren oberirdischen Gewässern zum Teil über viele Wochen und Monate sehr wenig Wasser. Die Gewässerökologie können dadurch erheblich und langfristig geschädigt werden. Grundwasser und Oberflächenwasser stünden in enger Wechselbeziehung. Deshalb müsse beides im Zusammenhang betrachtet werden. „Zum Schutz der Gewässer und zum Schutz des Grundwassers, das auch die Trinkwasserversorgung sicherstellt“, schreibt das Landratsamt weiter.

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Vor diesem Hintergrund sei es erforderlich geworden, die im Rahmen des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs erlaubnisfrei möglichen Wasserentnahmen einzuschränken, um die Lebensbedingungen in den Gewässern durch künstliche Entnahmen nicht noch weiter zu verschlechtern. Die Maßnahme diene zum Schutz des Wasserhaushalts.