Bei den beiden Tieren handelte es sich um zwei Maurische Landschildkröten. Eine Tierart, die gefährdet werden könnte, wenn deren Handel nicht kontrolliert werden würde, heißt es in einer Mitteilung der EZV.
Die Maurische Landschildkröte ist laut Zoll auch im CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) Anhang II aufgeführt. Wer sie in die Schweiz importieren will, braucht also eine Bewilligung.
Die am 14. August einreisende Frau führte die beiden Tiere in einer Kartonschachtel mit. Die für die Einfuhr notwendigen CITES-Zertifikate waren nicht vorhanden.
Deshalb wurden die Schildkröten im Auftrag des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beschlagnahmt. Zudem musste die Frau eine Bußen- und Kostenhinterlage von 500 Franken leisten.

Das BLV erinnert daran, dass der Import von artengeschützten Tier- und Pflanzenarten nur unter bestimmten Auflagen möglich ist. Informationen dazu gibt es hier.