Die Regelung rund um die Rückkehr von einer Reise beschäftigen derzeit viele Menschen. So gehen beispielsweise beim Bürgertelefon des Landratsamts Lörrach zahlreiche Anrufe rund um das Thema ein. Darum gibt das Landratsamt nun Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Was sieht die Verordnung in Baden-Württemberg derzeit vor?
Die aktuelle Regelung nach der Landesverordnung für Baden-Württemberg ist hierzu eindeutig: Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Ordnungsamt seiner Wohnortgemeinde zu melden und eine 14-tägige häusliche Isolation einzuhalten. Diese Regelung gilt unabhängig davon, welche Verkehrsmittel genutzt wurden.
Bei wem muss ich mich melden?
Rückkehrer müssen sich beim Ordnungsamt melden, eine Meldung an das Gesundheitsamt, wie es teilweise in anderen Bundesländern der Fall ist, ist nicht erforderlich, solange keine Symptome auftreten. Grundsätzlich ist bei entsprechender Symptomatik aber der Hausarzt der erste Ansprechpartner.
Woher weiß ich, ob ich in einem Risikogebiet war?
Welche Länder als Risikogebiet eingestuft sind, wird auf den Seiten des Sozialministeriums und des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelistet und täglich aktualisiert.
Lässt sich die Isolation vermeiden?
Die Isolationspflicht kann entfallen, wenn ein ärztliches Attest und ein negatives Testergebnis vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein und muss den Test- und Laborkriterien des RKI entsprechen.
Und wenn mein Urlaubsland nicht als Risikogebiet eingestuft ist?
Neu ist, dass sich ab sofort alle Reiserückkehrer, auch aus Destinationen, die nicht zu den Risikogebieten zählen, innerhalb von 72 Stunden nach Einreise kostenlos beim Hausarzt oder in einer Corona-Schwerpunktpraxis auf Sars-CoV-2 testen lassen können.
Die entsprechende Verordnung und weitere Informationen zum Corona-Virus gibt es unter www.loerrach-landkreis.de/corona.