Ralf H. Dorweiler

Die Diagnose Autismus ist für Eltern betroffener Kinder wie ein Schlag. Neben den Sorgen, wie sich die Krankheit auf die Zukunft des Kindes und der ganzen Familie auswirken wird, rücken auch organisatorische und finanzielle Fragen in den Fokus. So auch bei Familie Tasdemir aus Rheinfelden, die einen Kindergartenplatz für ihre zweieinhalbjährige Tochter Helin sucht. Die Stadt und das Landratsamt stehen ihnen jetzt zur Seite.

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Besondere Betreuung erschwert die Suche

Neben der kleinen Helin sitzen ihre großen Brüder Servan (10) und Mehmet (9) auf dem Sofa. Die Jungs haben im Moment Sommerferien, während ihre Mutter für die Tochter einen Kindergartenplatz sucht. Ihre Tochter leidet an frühkindlichem Autismus und benötigt deshalb eine besondere Betreuung. Das erschwert die Suche.

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Bis zum zweiten Lebensjahr ist alles normal

Erdem Tasdemir, die 32-jährige Mutter der drei Kinder, ist von Beruf Kinderpflegerin, ihr Mann Ali (37) arbeitet als Lagerist. Bis zum zweiten Lebensjahr entwickelte sich ihre Tochter völlig normal. „Dann hat sich etwas verändert“, sagt Erdem Tasdemir. Obwohl Helin vorher schon bewiesen hatte, dass sie sprechen konnte, wurde sie plötzlich still. Sie reagierte auch nicht mehr auf Ansprache. „Wir dachten zuerst, es sei etwas mit ihren Ohren“, sagt die Mutter. Viele Untersuchungen später erhielt die Familie Ende Januar die Diagnose: Helin hat frühkindlichen Autismus.

Auf der Warteliste für eine Therapie

Seither hat sich das Leben der Familie verändert. Helin ist in ihrer eigenen Welt und braucht ständige Betreuung. Die Mutter recherchierte parallel, wie es nach der Diagnose weitergehen kann. Einige Schritte wurden seither auch mit Behördenhilfe eingeleitet: Die Familie wurde mit Helin zum Autismus-Therapie-Zentrum geschickt, um einmal in der Woche eine Therapie für Helin zu bekommen. Sie stehen dort auf der Warteliste.

Eine Mitarbeiterin des medizinischen Dienstes war da und hat Helin untersucht. „Sie hat das Kind mit 80 Prozent als schwerbehindert eingestuft“, sagt Ali Tasdemir. Seine Frau ergänzt, dass Helin in Pflegegrad drei eingruppiert wurde.

Seit Juni sind sie nun auf der Suche nach einem Kindergartenplatz für Helin. Ein Spezialkindergarten in Weil am Rhein konnte Helin nicht aufnehmen, weil sie in Rheinfelden lebt.

Eingliederungshilfe vom Landratsamt

Mehrere Rheinfelder Kindergärten gaben Erdem Tasdemir entweder zu verstehen, dass sie bereits voll belegt sind oder das Mädchen nur mit einer offiziellen Kindergartenbegleitung annehmen könnten. Eine solche würde im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Landratsamt getragen. Sie stellten den entsprechenden Antrag, der aber mit Schreiben vom 31. Juli abfällig beschieden wurde. Es bestehe „keine wesentliche Behinderung nach SBG XII“ stand als Erläuterung in dem Brief. Die Familie fühlte sich verloren: In den Kindergarten kann Helin nur mit einer Begleitung, die wird aber nicht bewilligt.

Es geht nur um Zuständigkeiten

Zum Glück stellt sich zwei Wochen später alles etwas anders dar. Bei einer Nachfrage im Landratsamt ergab sich, dass es bei der bisher versendeten Ablehnung nur um Zuständigkeiten ging. Zwar sei der Antrag auf Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) abzulehnen, dafür greife bei Helin Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII). Das erklärten Gerhard Rasch, Sachgebietsleiter Soziale Dienste im Fachbereich Jugend und Familie, und Brigitte Baumgartner, die Sachgebietsleiterin der Behindertenhilfe im Landkreis. Rasch erklärte, dass man überlege, diese unterschiedlichen Zuständigkeiten künftig nach außen für den Bürger zusammenzuführen.

Begleitperson für den Kindergarten

„Es wird Eingliederungshilfe für Helin geben“, sagte Rasch zu. Die Behörde schaue ganz genau, was das Kind brauche. Eine Begleitperson für den Kindergarten sei ein klassisches Vorgehen. Später könnte auch ein Training dazugehören, diese Unterstützung zurückzufahren sowie Gruppen- und Einzelförderungen.

Kriterien für besonderen Betreuungsbedarf

Fehlt also nur noch ein Kindergartenplatz für das Mädchen: Armin Zimmermann, Leiter des Amts für Kinder, Jugend und Senioren in Rheinfelden, erklärt, dass die Stadt für die Vergabe zuständig ist. Die Familie solle einen Termin mit der Verwaltungsstelle für Kinderbetreuungsplätzen in seinem Haus ausmachen. Dort habe man in besonderen Fällen die Möglichkeit, beim Zutreffen spezieller Kriterien besonderen Betreuungsbedarf zu berücksichtigen.

Erdem Tasdemir und ihr Mann Ali sind jedenfalls froh, dass sich die Wellen legen und danken den Behörden für die Hilfe. Jetzt hoffen sie, möglichst bald mit Helin eine Therapie beginnen zu können. „Wir denken, dass eine schnelle Therapie Helin vielleicht helfen kann, aus ihrem Käfig herauszukommen“, sagt Ali Tasdemir.