Horatio Gollin

19 Prozent von 50 Euro sind 9,50 Euro. Ein durchaus erklecklicher Betrag. Vor Einführung der Bagatellgrenze auf Einkäufe ab dem 1. Januar gingen die Meinungen der Händler darüber weit auseinander. Einige befürchteten, dass niedrigpreisigere Einkäufe entfallen könnten, andere waren selbstsicher, dass die Schweizer Kunden nicht nur wegen der Mehrwertsteuerrückerstattung zu ihnen kamen, und manche stellen ohnehin keine grünen Zettel aus. Drei Wochen nach Einführung der Bagatellgrenze von 50 Euro zeigt sich, dass die Einführung von den Geschäften reibungslos umgesetzt wurde und auch die Kunden auf das Thema gut vorbereitet waren.

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Es ist die Aufgabe der Zollverwaltung auf Antrag, die Ausfuhr der Waren und den Nachweis des Antragstellers auf einen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union zu bestätigen. Im Jahr 2018 wurde an den Grenzzollstellen im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach von Weil am Rhein über den Badischen Bahnhof in Basel bis zur alten Rheinbrücke in Rheinfelden 5,64 Millionen grüne Zettel abgestempelt. „In der Kürze der Zeit können wir noch keinen Trend erkennen“, sagte Antje Bendel von der Stabsstelle Kommunikation des Hauptzollamtes auf Anfrage. Das Gesamtergebnis für 2019 wird voraussichtlich im April vorgestellt.

Kunden nehmen Bagatellgrenze problemlos auf

In den Geschäften konnte keine Irritation seitens Kunden festgestellt werden. „Ich bin eher selten im Verkauf“, meinte Sandra Ihringer vom Juweliergeschäft Ihringer und befragte schnell drei Verkäufer. „Null Probleme, da gab es keine Diskussionen. Das war den Kunden bekannt“, lautete das Ergebnis ihrer kleinen Umfrage. Bei Intersport Sattler sagte Frank Sattler: „Unsere Kunden nehmen das problemlos auf.“ Ende März will Sattler zum Thema Einführung der Bagatellgrenze auch noch eine Umfrage im Gewerbeverein starten, wo er stellvertretender Vorsitzende ist. „Nur ein Kunde aus der Innerschweiz wusste nichts davon“, berichtete Thomas Dockhorn von Ringfoto Dockhorn. Ansonsten ist das Thema auch im Fotofachgeschäft nicht weiter aufgefallen.

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„Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Menschen seit Bekanntwerden der beschlossenen Gesetzesänderung gut informiert waren“, meinte Antje Bendel. Rückfragen zur Bagatellgrenze laufen beim Zoll kaum auf, häufiger müssen die Zollbeamten das Verfahren an sich erklären, wenn jemand erstmalig einen Antrag stellt. Wichtig zu wissen ist für die Antragsteller, dass der Antrag nur bei der erstmaligen Ausfuhr und nur bis zum Ablauf von drei vollen Tagen auf das Einkaufsdatum gestattet wird, erklärt Bendel. Die Antragsteller müssen gültige Grenzübertrittspapiere vorlegen, aus denen sich der Wohnsitz im Ausland ablesen lässt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, dann wird ab 50,01 Euro auch weiterhin die Mehrwertsteuer rückerstattet.