Ein 32-jähriger Mann ist Anfang Februar eigens aus Berlin nach Rheinfelden gekommen, um bei einem Paketdienstleister Pakete abzuholen. Der Inhalt: kiloweise Cannabis. Der Zoll hatte davon Wind bekommen und nahm den Mann an Ort und Stelle fest. Jetzt wurde er am Amtsgericht Lörrach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der Plan

Der 32-Jährige kam am 5. Februar zu dem Paketannahme-Service, um zwei Pakete für Carlo di Nardi abzuholen. Er legte einen gefälschten italienischen Ausweis vor. Die Lieferung kam aus Spanien. Eigentlich hatte der deutsche Staatsbürger drei Pakete abholen wollen, wusste aber bereits von der Sendungsverfolgung, dass das dritte Paket verschollen war. Das dritte Paket hatte der Zoll in Paris sichergestellt. Dieser informierte die deutschen Kollegen darüber, dass zwei weitere Pakete an denselben Empfänger unterwegs seien, sagte ein Zollfahnder vor Gericht.

Die Falle

Wie der Inhaber des Paket-Shops berichtete, öffneten die Zollfahnder die Pakete, gaben sie aber wieder zurück mit der Bitte, den Zoll zu informieren, wenn der Empfänger kommt, was der Paketshop-Betreiber tat: „Die waren gleich da, die haben wohl um die Ecke gewartet.“

Die Festnahme

Die Fahnder nahmen den 32-Jährigen noch im Paketshop fest. Er hatte den gefälschten Ausweis und ein Handy mit einem verschlüsselten Messenger-Dienst bei sich. Beides, so der Angeklagte, habe er am Tag zuvor von den Auftraggebern erhalten, die er nicht nennen wollte. Tatsächlich war das Handy am Vortag zum ersten Mal eingeloggt worden, berichtete der Zollfahnder. Nach der Festnahme sei das Handy sofort von Unbekannten mittels Ferneinstellung auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt worden.

Die Ermittlungen

Kurze Zeit später war die Verschlüsselung des verwendeten Messengerdienstes, der den Nutzer mindestens 300 Euro pro Monat gekostet haben soll, von belgischen, französischen und niederländischen Ermittlern geknackt worden. Dies habe aber keine Erkenntnisse gebracht, die gespeicherten Kontakte seien wohl nicht echt gewesen. Anhand der Funkzellen-Daten des Handys war aber nachzuvollziehen, dass der Angeklagte um 0.20 Uhr am 5. Februar in Berlin aufgebrochen war, sich am Morgen zwei Stunden in Bad Krozingen aufhielt und dann nach Rheinfelden fuhr – und, dass er nicht alleine war. Ein zweites Handy war auf der ganzen Reise dabei. Der Zoll hat Hinweise darauf, dass darauf derselbe verschlüsselte Messenger-Dienst installiert war.

Die Aussage

Der Angeklagte gab alles zu. Den Kurierdienst habe er nur gemacht, weil ihm 300 Euro versprochen worden seien. Man habe ihm nicht gesagt, was in den Paketen war. Er habe aber vermutet, dass es Cannabis ist. Er sei kein Krimineller und habe nichts mit Drogen zu tun.

Die Lebensverhältnisse

Der Zoll fand bei Wohnungsdurchsuchungen nichts Belastendes, seltsam erschienen die Verhältnisse dennoch. Der Angeklagte hatte einen 450-Euro-Job in einem Wettbüro und lebte ansonsten von Sozialleistungen. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. Neben der Familienwohnung hatte er eine Maisonettewohnung in guter Wohnlage, die 950 Euro Miete kostete, aber unbewohnt aussah, so der Zollfahnder.

Außerdem seien jeden Monat zwischen 800 und 1500 Euro auf das Konto des Angeklagten eingezahlt worden, berichtete der Zeuge weiter. Der Angeklagte sagte, er habe die Wohnung wegen Problemen mit seiner Frau gemietet; das Geld stamme aus Schecks vom Sozialamt.