„Absolut nicht fahrradfreundlich“ findet Artur Spengler die Stellplätze vor den beiden Hochrheincentern. Sowohl die Anzahl als auch die Ausstattung entsprächen nicht der Landesbauordnung. „Die Folge: Velos werden dicht an dicht gestellt, ineinander verkeilt, fallen um, werden beschädigt – und sind leicht zu klauen.“
Spengler habe sich deshalb bereits an das Baurechtsamt der Stadt gewandt, jedoch nur die Antwort bekommen, in der Baugenehmigung sei eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen vorgesehen. „Als ausreichend kann der jetzige Zustand für dieses millionenschwere Vorzeige-Großobjekt im Stadtzentrum nicht ernsthaft bezeichnet werden“, findet Spengler.
„Wirksame Diebstahlsicherung ermöglichen“
Die Landesbauordnung verlangt für Gebäude, bei denen Fahrradverkehr zu erwarten ist, Radstellplätze. Diese müssen „von der Verkehrsfläche leicht erreichbar sein und eine wirksame Diebstahlsicherung ermöglichen“. Die Anzahl richtet sich nach der Gebäudegröße: Büroräume brauchen einen Stellplatz pro 100 Quadratmeter, Verkaufsstätten einen pro 50 Quadratmeter. Bei einer Gewerbefläche von 2000 Quadratmetern im Hochrheincenter II wären das 40 Stellplätze.
Investor sieht Stellplätze als ausreichend an
Und am Hochrheincenter I sehe es nicht besser aus, sagt Spengler. Hier findet sich ein Teil der Stellplätze hinter dem Gebäude im Seidenweberweg – ironischerweise mit Hinweisschildern auf die Feuerwehrzufahrt genau in diesem Bereich. Diese gelte nicht für die Fahrräder, widerspricht Bauherr Rolf Brugger von der Hochrhein Invest.
„Das gilt nur für die Autos, die kann man ja nicht wegschieben.“ Brugger findet die Anzahl und Ausstattung der Fahrradstellplätze ausreichend. In der Baugenehmigung sei kein Diebstahlschutz vorgegeben gewesen. Die Stadtverwaltung habe das Gebäude samt Stellplätzen so abgenommen.
Den Fahrradparkplatz vor dem Hochrheincenter II habe er sogar aus eigenem Antrieb angelegt: „Da habe ich freiwillig einen Behindertenparkplatz geopfert“, sagt Brugger. Wenn es mehr Bedarf gäbe, könne man auch noch einen weiteren der zwei übrigen Behindertenparkplätze für Fahrräder öffnen. Die Unterstützung klimafreundlicher Transportmittel sei ihm „selbstverständlich“ wichtig.
Brugger zeigt die recht großzügigen Stellplätze für die 30 Wohneinheiten: ein Fahrradkäfig im Seidenweberweg und zwei Räume in der Tiefgarage. Auch beim Stadtbauamt ist man mit der Situation zufrieden. Es seien baurechtlich ausreichend viele Stellplätze hergestellt, sagt Christian Rooks von der Baurechtsabteilung. „Ob diese dann mit Fahrradständern oder direkt vor den Geschäften platziert sind, ist aus baurechtlicher Sicht unbedeutend.“