Neue Bauplätze in Grafenhausen rücken näher: Nachdem Anfang September der Spatenstich für das Baugebiet „Kälberweide II“ erfolgte, rückte nun der Bagger an und begann mit dem Abriss des ehemaligen Café „Isele“. In diesem Bereich soll die Zufahrt ins neue Baugebiet entstehen. Zum Schutz der Fledermausfauna konnte gemäß den Bebauungsvorschriften der Abriss erst durch die Freigabe „einer Fachkraft“ erfolgen.
20 Bauplätze entstehen
Mit dem symbolischen Spatenstich (oder Baggerstich) wurde Anfang September der Startschuss für die Erschließung der 20 Bauplätze im Neubaugebiet „Kälberweide II“ gegeben. „Ein erfreulicher Tag“, sagte Bürgermeister Christian Behringer, wohl auch mit Blick darauf, dass es derzeit keinen kommunalen Bauplatz mehr gibt und bereits 15 potenzielle Bauherren Interesse an einem Grundstück signalisiert haben.
Verfügbare Bauplätze sind in Grafenhausen Mangelware. Dies ist auch der Grund, weshalb die Gemeinde mit Hochdruck den Bebauungsplan „Kälberweide II“ vorangetrieben hat. Die Aufstellung des Plans wurde im Juni vergangenen Jahres beschlossen.
Der Artenschutz
Gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung konnten die Abrissarbeiten am ehemaligen Café „Isele“ nur nach besonderer Prüfung und nicht zu jeder Zeit erfolgen. „Um eine Verletzung der Verbotstatbestände zu vermeiden, muss die Rodung der Bäume und Gehölze sowie der Gebäudeabbruch in der dafür gesetzlich zulässigen Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar beziehungsweise im Winter erfolgen. Da eine Nutzung des Gebäudes als Winterquartier für den potenziell vorkommenden Kleinen Abendsegler nicht vollständig ausgeschlossen werden konnte, musste das Gebäude vor Beginn der Abbrucharbeiten nochmals durch eine Fachkraft auf die Nutzung durch Fledermäuse als Zwischen- oder Winterquartier überprüft werden. „Die Abbrucharbeiten sind erst nach Freigabe durch die Fachkraft zulässig“, ist in dem artenschutzrechtlichen Gutachten zu lesen. Vorschriften, die auch im Bebauungsplan und den Bauvorschriften „Kälberweide II“ verankert wurden.
Planerin Margarethe Stahl (LBBW Kommunalentwicklung) aus Stuttgart teilte mit, dass als Ausgleichsmaßnahme in Sachen Fledermausschutz am Baum aus dem Altbestand Fledermauskästen angebracht werden. Auf Nachfrage informierte sie, dass in diesem Bereich auch neue Bäume gepflanzt werden müssen, die sich auf Privatgrund befinden werden. Vonseiten der Naturschutzbehörde im Landratsamt wird zum Schutz der vorhandenen Fledermausarten auch mitgeteilt, dass bei Gebäudeabbrucharbeiten auf die Terminierung von Anfang November bis Ende Februar zu achten sei.
Neben dem Kleinen Abendsegler sei gemäß dem Gutachten ein Vorkommen der Arten Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Rauhautfledermaus oder Braunes Langohr möglich. Bei den Gehölzbeständen wurden keine Quartiernachweise, beispielsweise über Kotspuren, erbracht. Die Quartiermöglichkeiten im weiteren Umfeld (alte Gebäude, landwirtschaftliche Höfe) seien wesentlich attraktiver, sodass es sich beim Plangebiet vermutlich um ein Jagdgebiet handelt. Wochenstuben oder Winterquartiere seien nach dem Gutachten ebenfalls nicht zu erwarten, da keine Höhlenbäume mit genügend großem Stammdurchmesser, Bunkeranlagen oder Erdstollen vorhanden sind. Von den genannten Arten nutzen nur der Kleine Abendsegler und die Rauhautfledermaus Spalten oder Dachböden als Winterquartiere.
Freigabe durch Fachkraft
Wie Diplomingenieur (FH) Georg Kunz, Garten- und Landschaftsplanung aus Todtnauberg, bestätigte, wurde das Gebäude vor dem Abriss gemäß den Bebauungsvorschriften von einer Mitarbeiterin seines Büros intensiv untersucht. Fledermäuse wurden bei der Begehung unter Einbeziehung der Eternitplatten nicht gefunden. So konnte eine Abrissfreigabe bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgen. Wie er weiter informierte, lag ein Antrag auf vorzeitigen Abriss im Sommer vor, dem allerdings nicht entsprochen werden konnte.