Ein strenges Reglement beim Zünden von Böllern an Silvester gibt es in Waldshut-Tiengen ja schon seit einigen Jahren. Genauer gesagt seit 2020 sind die zu Silvester bei vielen Menschen beliebten Feuerwerke und Kracher in den historischen Innenstädten tabu. Aber auch an diversen anderen neuralgischen Punkten sind Raketen und dergleichen nicht erlaubt. Die Einhaltung dieser Vorgaben soll in diesem Jahr noch stärker kontrolliert werden.
Wo ist das Böllern genau verboten?
Das absolute Böllerverbot gilt laut Darstellung der Stadtverwaltung in der Waldshuter Innenstadt zwischen Klinikum Hochrhein im Westen und Kornhaus im Osten sowie zwischen Rhein und der Bundesstraße 34. Als besonders schützenswert gelten hier unter anderem die Stadtkirche Liebfrauen, das Haberer-Haus, das Klinikum und das Matthias-Claudius-Heim.
In Tiengen gilt das Böllerverbot in der Altstadt zwischen Schlossgarage und Marktplatz sowie zwischen Seilerbergweg und Brühlgasse. Hintergrund ist die Menge an historischen Gebäuden in diesem Bereich.
Wie Vanessa Frey, Pressebeauftragte der Stadt auf Nachfrage darstellt, sei das Sprengstoffgesetz Basis für diese Regelungen. Demnach sei das „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten“.
„Wegen der historischen Bausubstanz herrscht in den Innenstadtlagen die höchste Brandlast“, so Frey weiter. Auch weil sich dort erfahrungsgemäß die meisten Feiernden versammeln werde der besondere Fokus auf die beiden Altstädte gelegt.
Allerdings gelten die Verbote auch für entsprechende sensible Einrichtungen wie Kirchen, Heime oder historische Gebäude in den Ortsteilen und außerhalb des Innenstadtbereichs.
Welche Erfahrungen hat die Stadt mit den Verboten gemacht
Leider habe sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass die erlassenen Verbote und Einschränkungen nicht in gewünschter Form von allen Feiernden eingehalten worden seien, räumt Frey ein.
Daher werde die Stadt einmal mehr präventiv tätig. So wurden die Kerngebiete für die Verbotsregelung in Karten eingezeichnet. Darüber hinaus werden an allen wichtigen Wegen in die Innenstädte Banner, Plakate und Fußbodenaufkleber darüber informieren, wo das gesetzliche Böllerverbot gelte, damit alle Innenstadtbesucher im Bilde sein sollten, so Frey.
Da dies laut Erfahrungen der vergangenen Jahre aber nicht ausreiche, werde während des Abends auch intensiv kontrolliert. Denn allgemein herrsche bei den Feiernden „eine große Gleichgültigkeit“, was das Böllerverbot angeht. Die Gefahren, die davon ausgehen werden nicht ernst genug genommen.
Wie wird die Einhaltung der Verbote kontrolliert?
„Die Kontrollen werden in diesem Jahr von unserem Kommunalen Ordnungsdienst und der Landespolizei durchgeführt“, erklärt Frey. Zuwiderhandlungen sind generell mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt. Im Einzelfall, wegen des Gefahrenpotentials, liege die Strafe nicht unter 500 Euro.
Bereits vergangenes Jahr hatten Stadt- und Landespolizei intensiver kontrolliert als zuvor. Dabei seien etliche Verstöße registriert und geahndet worden, wie Polizei und Ordnungsamt damals bestätigten. In einigen Fällen wurden sogar Platzverweise ausgesprochen.

Weit gravierender ist alljährlich derweil die mit den Feierlichkeiten verbundenen Verunreinigungen der Innenstädte wie auch beliebter Örtlichkeiten. Allein in Waldshut-Tiengen seien vergangenes Silvester vier bis fünf Kubikmeter Müll angefallen, schätzte Reiner Jehle, Leiter des Baubetriebshofs, damals. Die Mitarbeiter waren tagelang mit Saubermachen beschäftigt.