Nachdem es in einer Pflegeeinrichtung in Waldshut-Tiengen zu einem Corona-Ausbruch gekommen ist und der Heimträger Anzeige gegen einen vermeintlich mit Covid-19 infiziertem Besucher erstattet hat, laufen die Ermittlungen weiterhin auf Hochtouren. Iris Jahnke, Leitende Oberstaatsanwältin: „In dem Verfahren wegen Verdachts auf fahrlässig verursachte Infektionen mit dem Coronavirus in einer Pflegeeinrichtung dauern die aufwendigen Ermittlungen, nämlich Zeugenvernehmungen und gutachterliche Abklärungen zum Sachverhalt, weiterhin an.“
Wie Ende November bekannt wurde, habe der Heimträger der betroffenen Einrichtung den Verdacht geäußert, eine mit Covid-19 infizierte Besuchsperson habe Bewohner und auch Mitarbeiter angesteckt, wobei sechs Bewohner verstorben seien. Daraufhin haben Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen.
Verdacht hat sich bislang nicht bestätigt
Abgeklärt werden derzeit in Zusammenarbeit mit der Gerichtsmedizin und dem Gesundheitsamt Infizierungen und Todesfälle sowie deren Ursache. „Der im Hinblick auf die Besuchsperson geäußerte Verdacht hat sich bislang nicht bestätigt“, sagt Jürgen Schäfer, Erster Staatsanwalt, Ende November gegenüber dieser Zeitung.
Falls sich während der Ermittlung der Verdacht bestätigt, dass ein Besucher durch die fahrlässige Weitergabe des Covid-19-Virus tatsächlich eine Infektion verursacht habe, besteht der Verdacht auf eine fahrlässige Körperverletzung. Diese könne laut Staatsanwaltschaft mit einer Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren geahndet werden. Bestätigt sich, dass durch die Infektion ein oder mehrere Menschen versterben beziehungsweise verstorben sind, besteht der Verdacht auf eine fahrlässige Tötung. Dieser wird mit einem Strafrahmen, der von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren reicht, geahndet.