Sonnenanbeter wird das Freibad Tiengen in diesen Tagen wohl keine anziehen. Wer trotz des Regenwetters in den Schwimmbecken seine Bahnen ziehen will, benötigt für den Besuch der Freizeiteinrichtung bis auf Weiteres keinen Coronatest mehr. „Ab Dienstag entfällt die Testpflicht“, bestätigt Bäderbetriebsleiter Daniel zur Mühlen auf Nachfrage dieser Zeitung und verweist auf die aktuelle Corona-Verordnung des Landkreises Waldshut.

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Nach sieben Tagen in Folge, in denen der Corona-Inzidenzwert im Landkreis jeweils unter dem Wert 35 lag, gelten ab Dienstag, 8. Juni, Lockerungen in verschiedenen Bereichen, darunter in der Außengastronomie und beim Besuch von Freibädern.

Seit dem Start der Badesaison am 4. Juni waren nur Personen im Freibad Tiengen zugelassen, die entweder einen negativen Corona-Test, eine Impfbescheinigung oder einen Genesenen-Nachweis an der Kasse vorzeigen konnten. „Das entfällt nun alles, und Besucher können auch so kommen“, erklärt Daniel zur Mühlen.

Nach wie vor gilt in der Freizeiteinrichtung eine Registrierungspflicht. Das bedeutet, dass Badbesucher ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung hinterlegen müssen. Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen als Betreiberin des Freibads verwenden dafür die Smartphone-App Luca. Wer die App nicht nutzt, kann alternativ seine Daten über ein Kontaktformular an der Freibadkasse oder auf der Webseite der Stadtwerke (www.vitalwerk-wt.de) hinterlegen.

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Unabhängig von der nun weggefallenen Corona-Testpflicht müssen sich Badbesucher weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln auf dem Gelände an der Schlücht halten, wie der Bäderbetriebsleiter betont. In den sanitären Anlagen, im Kassenbereich, in den Umkleiden und im Bistro-Bereich gilt eine Maskenpflicht. Besucher müssen zudem einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Metern im gesamten Freibad einhalten. Wie in der vergangenen Saison gilt eine Einbahnstraßen-Regelung auf dem Gelände und im Schwimmerbecken.

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