Die Verärgerung bei den ehemals Erbbauberechtigten der Tiefgarage am Viehmarktplatz ist nach Ende der Erbbauregelung immer noch groß. Denn tatsächlich erscheint die Lage aussichtslos. Vergangene Woche ist der Vertrag nach 30 Jahren ausgelaufen. Ein rechtliches Vorgehen gegen die Stadt wäre sowieso allenfalls theoretisch möglich gewesen, wie das Landgericht einer Klägerin deutlich vor Augen führte. Wie geht es nun weiter?

Eine abgekartete Sache?

„Wir haben das Gefühl, dass die jetzige Misere von der Stadt von Anfang an geplant war.“ Aus seinem Frust über die Entwicklung der Erbbaurechtsangelegenheit in der Tiefgarage am Viehmarktplatz macht Gerd Jacobshagen, direkt in der Nachbarschaft ansässiger Zahntechniker und langjähriger Erbbauberechtigter, keinen Hehl. Er spricht von „Enteignung durch die Hintertür“ und einer „unmöglichen Situation“ für die Betroffenen.

Anders sei es nicht zu erklären, dass die Stadtverwaltung nach Einschätzung der Erbbauberechtigten viel zu spät damit begonnen habe, eine Nachfolgeregelung für den auslaufenden Vertrag zu suchen. Dann sei den Betroffenen ein Angebot vorgelegt worden, das viele als Affront aufgefasst hätten. Hieraus wiederum resultierte ein monatelanges Ringen, weswegen letztlich die Frist des Vertragsendes erreicht war, ohne dass eine für die Erbbauberechtigten akzeptable Anschlusslösung vorgelegen habe, so Jacobshagen.

Parkplätze fallen in Besitz der Stadt zurück

Jetzt fielen der Stadt 171 Plätze zu, „die sie nie finanziert und gebaut hat, mit einem Wert von über 3 Millionen Euro“, rechnet Jacobshagen vor. Denn dieses Geld stamme eben aus den Einnahmen, die über die Erbpachtzahlung vor 30 Jahren eingenommen wurden und letztlich den Bau der Tiefgarage überhaupt erst ermöglicht hätten.

Rechne man die Einnahmen hinzu, die die Stadt in Form der angestrebten Mietvereinbarungen erwarten dürfe, die als Anschlussmodell für die Erbpacht vorgesehen seien, könne die Stadt darüber hinaus über einen Zeitraum von 30 Jahren außerdem mit Einnahmen von fünf Millionen Euro rechnen, so Jacobshagen. Allein aus wirtschaftlicher Sicht sei das freilich die attraktivere Alternative zum Erbbaurecht.

„Wir haben das Gefühl, dass die jetzige Misere von der Stadt von Anfang an geplant war.“Gerd Jacobshagen, bisheriger Erbbauberechtigter
„Wir haben das Gefühl, dass die jetzige Misere von der Stadt von Anfang an geplant war.“Gerd Jacobshagen, bisheriger Erbbauberechtigter | Bild: Baier, Markus

Dass die Erbbauberechtigten nicht einmal der Klageweg offen stehe, um dagegen vorzugehen, sei „sehr bedauerlich“, sagt Jacobshagen: „Das ist für uns eine Niederlage“. Aber das Landgericht hatte kürzlich bei einem Gütetermin keinen Zweifel daran gelassen, dass beim vorliegenden Erbbaurechts-Vertrag bei juristischen Schritten die Devise „alle oder keiner“ gelte: Ein einzelner Erbbauberechtigter habe somit kein Klage- oder Antragsrecht. Wenn, dann müssten alle an einem Strang ziehen.

Das könnte Sie auch interessieren

Weiteres Vorgehen wäre ohne Aussicht auf Erfolg

Das sei bei 171 Parteien per se schon schwer zu bewerkstelligen, sagt Gerd Jacobshagen: „Wenn eine der Parteien auch noch die Stadt selber ist, ist diese Option vom Tisch.“ Weitere Möglichkeiten des Vorgehens gebe es aus Sicht der Betroffenen nicht – erst recht, weil der Vertrag am 11. April ausgelaufen ist: „Wir machen nicht weiter. Wir haben ohnehin keine Chance“, lautet Jacobshagens resigniertes Fazit.

Es bleibe nur die Hoffnung, dass sich beim Thema Entschädigungszahlungen eine „vernünftige Lösung“ zwischen der Stadt und den Betroffenen finden lasse. „Nachdem nun der Heimfall eingetreten ist und die Nutzung des Parkhauses bestehen bleibt, ist die Stadt laut Vertrag entschädigungspflichtig“, ist Jacobshagen überzeugt.

Welche Summe die Stadt berappen müsste, ist allerdings noch zu klären. Unter anderem spielt der Gebäudewert der Tiefgarage mit in diese Rechnung hinein, so Lauber. Dieses gilt aber als dringend sanierungsbedürftig. Im Raum stehen Kosten von 5,7 Millionen Euro.

Das könnte Sie auch interessieren

Mieten oder Stellplatz aufgeben? Das ist jetzt die Frage

Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags bleibe nun allein die Option, Parkplätze zu mieten. In einem neuerlichen Schreiben hatte die Stadt die einstmaligen Pächter auf genau diese Option hingewiesen, wie Rechnungsamtleiter Martin Lauber unserer Zeitung jüngst darstellte.

Auch Gerd Jacobshagen wird nun diese Option wählen: „Ich bin auf Parkplätze angewiesen.“ Aber Stand jetzt hätten sich längst noch nicht alle entschieden, wie sie sich weiter verhalten sollen: „Es wurde einfach sehr viel Vertrauen zerstört. Es braucht Zeit, das wieder aufzubauen.“

Das könnte Sie auch interessieren