Das Verkehrsaufkommen auf der B 314 zwischen Lauchringen und Grimmelshofen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Allerdings finden echte Verkehrszählungen kaum mehr statt, frühere Daten werden hochgerechnet. Dies merkte Bürgermeister Georg Eble in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Wutöschingen an, als es um die Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Kommune ging. Immerhin wohnen viele Menschen der Ortsteile Horheim, Wutöschingen und Ofteringen teilweise in unmittelbarer Nähe zur Bundesstraße 314.

Das könnte Sie auch interessieren

Weil es aber „nur wenig Betroffenheit gibt“, so das Amtsdeutsch, erachtet das Regierungspräsidium Lärmschutzmaßnahmen seit der erstmaligen Aufstellung des Lärmaktionsplans 2017 als nicht notwendig. Der Gemeinderat beschloss nun die Fortschreibung des Aktionsplans und billigte den Änderungsentwurf, der nur wenige neue Kennzahlen aufweist. Die Daten werden nun öffentlich ausgelegt.

Die Ausgangslage

Bei der ersten Offenlegung des Lärmaktionsplans vor drei Jahren war eine Stellungnahme eingegangen, die sich mit der Lärmschutzwand an der B 314 im Abschnitt Ofteringen befasste. Nach Auffassung dieses Bürgers müsste die Lärmschutzwand verlängert und erhöht werden. Die sogenannte „Betroffenheitsanalyse“ des beauftragten Fachbüros Rapp Trans AG (Freiburg) ergab allerdings, dass im relevanten Pegelbereich zwischen 65 und 70 Dezibel A tagsüber (6 bis 18 Uhr) nur 16 Bürger betroffen seien, über diesem Mess­punkt liegt nur einer. Nachts (22 bis 6 Uhr) gilt ein Schwellenwert von 55 dBA, hier waren bisher 33 Bürger von Lärm betroffen.

Das könnte Sie auch interessieren

Bei der Komplettsanierung der Lärmschutzwand in Ofteringen wurden 2018 nur neue Elemente eingebaut, es gab weder eine Verlängerung noch eine Erhöhung der 1,50 Meter hohen Wand, was damals auch von der Verwaltung angeregt wurde. Wie Bürgermeister Eble erläuterte, war die Begründung des Regierungspräsidiums für die Ablehnung damals, dass die Statik wegen der Windlast für eine Erhöhung nicht ausgelegt sei.

Die neuen Daten

Nach der nun ausgeführten neuen Lärmkartierung im Dezember 2018 müsste die Kommune ihren Lärmaktionsplan überprüfen. Die Erhebungen des Fachbüros Rapp Trans AG ergaben, dass nun tagsüber drei Personen mehr vom Lärm über 65 dBA betroffen sind als bisher, nachts (55 dBA) sind es neun mehr als bei der ersten Erhebung. Die Polizei Waldshut-Tiengen nannte im vergangenen Jahr folgende Zahlen: 15.126 Fahrzeuge pro Tag, davon 1656 Lastwagen auf der Strecke zwischen Lauchringen und Wutöschingen.

Das könnte Sie auch interessieren

Bei der Erstellung eines Lärmgutachtens wird das Verkehrsaufkommen inzwischen nur noch hochgerechnet. Basis für das Gutachten war die Zahl von 2016, als 12.416 Fahrzeuge gezählt wurden, informierte Eble. Nach der Lärmanalyse des Fachbüros seien „keine kurzfristigen Maßnahmen zur Lärmminderung notwendig“, erläuterte der Bürgermeister den Gemeinderatsmitgliedern. Eble sagte, dass nun auch der Bereich der Ampelanlage auf der B 314 in Wutöschingen einbezogen wurde. Die Wutachtalbahn fand keine Aufnahme in diese Bewertung, weil weniger als 30.000 Züge pro Jahr diese Strecke befahren.

Forderung nach Tempolimit

Niklas Nüssle (Grüne) regte zur Lärmreduzierung ein Tempolimit auf der B 314 bei Ofteringen an. Bürgermeister Eble erklärte, dass die Reduzierung auf 80 Kilometer pro Stunde erreicht wurde. Für die Aufstellung eines fest installierten Blitzgerätes sei der Bund zuständig und der Landkreis Waldshut setze auf mobile Kontrollen. „Es hat auch lange gedauert, bis wir ein Tempolimit auf einem kurzen Abschnitt an der Ausfahrt Horheim bekommen haben“, erinnerte sich der Rathauschef. Er machte ebenfalls deutlich, dass Lärmschutzmaßnahmen entlang der B 314 aufgrund der geringen Betroffenheit keine Chance auf Umsetzung hätten.

Offenlegung

Die Lärmkartierung und Betroffenheitsanlayse 2017 ergab für die Gemeinde vergleichsweise geringe Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte von 65 dBA tagsüber und 55 dBA nachts. Die Kommune hat sich entschlossen, die Überprüfung des bestehenden Lärm-Aktionsplans mit vermindertem Aufwand auszuführen und dazu den Musterbericht des Landes zugrunde zu legen. Die Öffentlichkeit kann den überarbeiteten Lärmaktionsplan für die Dauer eines Monats einsehen.