Mit einem in Allensbach gestohlenen Boot haben sie ihre brisante Fracht an Land gebracht. Vor dem Amtsgericht Konstanz sind am Donnerstag zwei Männer wegen des Diebstahls von Außenbordmotoren im Wert von etwa 5900 Euro zu Bewährungsstrafen von zehn Monaten und Geldstrafen verurteilt worden.
Die Täter waren nach Ansicht des Gerichts gezielt aus dem Ausland nach Deutschland gereist, um zwischen Allensbach und der Insel Reichenau insgesamt vier Schiffsmotoren zu entwenden. Das Strafmaß für die Haft entsprach dem Antrag von Staatsanwalt Robert Aichele. Die Angeklagten nahmen das Urteil an.
Datenspuren führen die Polizei zu den Motoren-Dieben
In einem Fall hatte der Bootsbesitzer sogar versucht, seinen Motor zu schützen, indem er zur Tarnung eine alte Abdeckung und besondere Vorrichtungen zur Diebstahlsicherung anbrachte, berichtete ein Polizist, der als Zeuge vor Gericht aussagte. Doch auch dieser Motor sei vor den Langfingern nicht sicher gewesen.
Die Diebe hätten im gestohlenen Boot drei Motoren und auch den Antrieb des Wassergefährts mitgenommen, das sie komplett entwendet hatten. Datenspuren führten schließlich zu den Tätern. Einer der gestohlenen Motoren wurde auf einer Internetseite zum Verkauf angeboten, was die Polizei mitbekam.
Anhand des eingestellten Bildes habe der Geschädigte seinen Motor eindeutig identifizieren können, sagte der Zeuge. Ein bestimmter Kratzer und ein Aufkleber hätten die Feststellung einfach gemacht. Zudem hätten die Diebe mit ihren Handys Bewegungsprofile hinterlassen, anhand derer sich ablesen ließ, wie sie sich zur Insel Reichenau und wieder zurück bewegten.
Jährlich 40 Millionen Euro Schaden durch Diebstähle von Bootsmotoren
Der als Zeuge geladene Polizist gehört zu den vier Spezialermittlern, die Diebstähle von Bootsmotoren aufzuklären versuchen. Das Kompetenzzentrum dafür ist in Konstanz angesiedelt. Der Beamte sprach von jährlich 40 Millionen Euro Schaden in Europa, die Diebe in diesem Bereich anrichten. „Es ist ein beliebtes und einfach zu begehendes Delikt.“
Die beiden Angeklagten bekamen eine relativ milde Strafe, weil sie die Taten einräumten und in ihrer Heimat eine Arbeit und familiäre Bindungen nachweisen konnten. Ein Kompagnon, der an einem anderen Gericht wegen derselben Delikte angeklagt war, wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Anders als die in Konstanz Angeklagten war dieser einschlägig vorbestraft und hatte nicht gestanden.
Der Vorsitzende Richter Christian Brase wollte eine Strafe aussprechen, die abschreckt, aber auch das Geständnis und die besonderen Lebensumstände der Angeklagten würdigt. Verteidigerin Alexandra Elek betonte den besonderen Wert der Geständnisse. Die Überwachung der Kommunikation hätte ihrer Ansicht nach nur bei einem Vorgehen als Bande erhoben werden dürfen. Gerade dies habe man den Tätern aber nicht nachweisen können.