Der Gemeindevollzugsdienst hatte im vergangenen Jahr in Bodman-Ludwigshafen alle Hände voll zu tun, doch rechnen kann sich das offenbar nicht. Denn die fünf Personen ahnden zwar mehrere tausend Verstöße, doch nicht jeder davon bringt Geld in die Gemeindekasse. Das wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich. Hauptamtsleiterin Bianca Mack berichtete über die Personalsituation, neue Dienstkleidung sowie über die eingenommenen Verwarngelder im Jahr 2024.

Mit einer Vollzeitkraft, zwei Mitarbeitern mit 90 Prozent durchschnittlicher Beschäftigung und zwei geringfügig Beschäftigten in der Saison war der Gemeindevollzugsdienst im vergangenen Jahr mit fünf Personen besetzt. Zwar werden seit 2022 vier Parkplätze durch die Firma Peter Park betrieben, sodass der Gemeindevollzugsdienst dort nicht mehr kontrollieren muss. Davor hatte die Gemeinde in der Saison zusätzlich zwei Kräfte zu jeweils 50 Prozent und eine Kraft mit zehn Wochenstunden beschäftigt.

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Es braucht eine weitere Person im Außendienst

Dennoch habe sich herausgestellt, dass mindestens eine weitere Person während der Saison für den Außendienst wichtig wäre, um vor allem die Wochenenden und die Abendstunden besser abdecken zu können. Die Stelle wurde für die Saison 2025 erneut ausgeschrieben. Von April bis voraussichtlich Oktober werden nun zwei geringfügig Beschäftigte das Stammpersonal jeweils mit einem Tag in der Woche unterstützen.

Durch einheitliche Dienstkleidung sind die Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes seit dem vergangenen Jahr gleich als solche erkennbar. Das führe zu einer guten Außendarstellung und trage zu mehr Respekt gegenüber den Mitarbeitenden bei, so Bianca Mack.

Dienstplan orientiert sich auch am Wetter

Außerdem wurde ab August ein Dienstplan eingeführt. Dieser habe sich ebenfalls bewährt. „Bei schönem Wetter sollen möglichst viele Mitarbeiter da sein, bei Regen eher weniger“, führte die Hauptamtsleiterin aus. Der Dienstplan werde weiter optimiert und an die diesjährigen Veranstaltungen angepasst.

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Im vergangenen Jahr hat der Gemeindevollzugsdienst für den ruhenden Verkehr insgesamt 4299 Verwarnungen mit einer Gesamthöhe von 95.510 Euro Verwarngeldern ausgesprochen. Davon wurden tatsächlich 80.913 Euro an Verwarngeldern eingenommen.

Bußgelder können in der Schweiz nicht durchgesetzt werden

Die Differenz resultiert aus Verwarnungen, die an die Bußgeldstelle Stockach abgegeben wurden (334 Fälle), die aufgrund eines Widerspruchs zurückgenommen wurden (338 Fälle) oder die verjährt sind (73 Fälle). Hinzu kommt, dass es unter anderem mit der Schweiz keinen Datenaustausch gibt und manche Verfahren erfolglos eingestellt werden müssen. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 gab es 3561 Verwarnungen mit insgesamt 82.495 Euro Verwarngeldern.

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Auf Nachfrage Alwin Honstetters (CDU) zum Verhältnis der Personalkosten gegenüber den eingenommenen Verwarngeldern betonte Bürgermeister Christoph Stolz: „Ich stelle die Leute nicht ein, um Gewinn zu machen.“ Der Gemeindevollzugsdienst habe eine Lenkungs- und Steuerungsfunktion und sei dafür zuständig, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Alessandro Ribaudo (CDU) setzte mit Blick auf den Ausfall von 15 Prozent bei den Verwarngeldern hinzu, finanziell könne es sich nicht lohnen.