„Doppelt geschmuggelt hält nicht besser“, titelt die Pressestelle des Hauptzollamtes in Singen, nachdem Zollbeamte einen Schmuggelversuch von Reisenden aus den Niederlanden vereiteln konnten. Sie sollen versucht haben, Luxusuhren im Gesamtwert von 71.000 Schweizer Franken unverzollt nach Deutschland einzuführen. Zollabgaben in Höhe von 13.000 Euro sollten so gespart werden.

Zwar habe das Trio am Grenzübergang Bietingen laut Hauptzollamt auf Nachfrage angegeben, die beiden hochpreisigen Markenuhren aus der Schweiz mitgebracht zu haben. „Die zukünftige Schwiegermutter hatte dem 29-Jährigen und seiner 26-jährigen Verlobten je eine Uhr in der Schweiz gekauft und geschenkt“, schreibt Sonja Müller von der Stabsstelle Kommunikation in der Pressemitteilung.

Frau trägt die Uhr schon am Handgelenk

Die Uhr des jungen Mannes im Wert von 30.600 Schweizer Franken habe noch verpackt in der Mittelkonsole des Autos gelegen, die Damenuhr im Wert von 40.500 Schweizer Franken bereits das Handgelenk seiner Beifahrerin geschmückt.

Hochpreisige Armbanduhren sollten am Zoll vorbei nach Deutschland eingeführt werden.
Hochpreisige Armbanduhren sollten am Zoll vorbei nach Deutschland eingeführt werden. | Bild: Hauptzollamt Singen

Da der Wert der beiden Uhren die Reisefreimenge um ein Vielfaches überschritt, seien sie von den Grenzbeamten aufgefordert worden, die Uhren beim Zollamt Bietingen zu verzollen. Der junge Mann habe sich daraufhin ins Gebäude des Zollamts begeben, dieses aber bereits kurze Zeit später wieder verlassen, um weiterzufahren. „Da erfahrungsgemäß die Abfertigung in diesen Fällen länger dauert, wurde die Reisegesellschaft erneut angehalten und um die Verzollungsnachweise gebeten“, so Müller weiter.

Mann will sich lange Wartezeit sparen

Wie vermutet, hatte der junge Mann die Uhren weder vorschriftsmäßig angemeldet noch die fälligen Abgaben gezahlt. Die Wartezeit am Zollschalter habe ihn dazu gebracht, die Weiterfahrt ohne zollrechtliche Abfertigung zu wagen.

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Gegen die Besitzer der Uhren seien daraufhin Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhren eingeleitet worden. Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren laut Pressemitteilung übernommen hat, müsse das Paar ebenfalls rechnen.