Im Hohenfelser Mordprozess, gegen dessen Urteil eine Revision beim Bundesgerichtshof eingereicht wurde, gibt es eine unerwartete Wendung. Das Landgericht Konstanz teilte am Montagmorgen mit, dass der 36-Jährige, der wegen Totschlags mit einer Axt sowie wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Freiburg verstorben ist. Die JVA habe das Landgericht Konstanz darüber in Kenntnis gesetzt.

Auf SÜDKURIER-Anfrage bestätigten die Staatsanwaltschaft Freiburg und die JVA Freiburg, dass es sich mutmaßlich um einen Suizid handelt. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat nun ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet, wie die erste Staatsanwältin und Pressesprecherin Martina Wilke sagte. „Wenn ein Häftling tot in seiner Zelle gefunden wird, müssen die Umstände untersucht werden“, erklärte sie im Gespräch mit dem SÜDKURIER. Das sei ein üblicher Vorgang. Es sei nun die Obduktion veranlasst worden. Allerdings lege die Situation, in der der 36-Jährige aufgefunden worden sei, einen Suizid nahe.

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Er wurde morgens tot gefunden

Martina Wilke betont dennoch, das Ergebnis der Obduktion müsse abgewartet werden. Sie betonte jedoch auch, es gebe bisher keine Hinweise auf eine Fremdeinwirkung. Auf die Frage, wie ungewöhnlich ein Todesfall in Haft ist, erläuterte sie, dass dies durchaus vorkomme. JVA-Anstaltsleiter Michael Völkel teilte auf SÜDKURIER-Nachfrage mit, der Gefangene sei am Sonntag beim Morgenaufschluss tot in seinem Haftraum aufgefunden worden. Er sei alleine darin untergebracht gewesen. „Bislang wurden keinerlei Hinweise mitgeteilt, die darauf hindeuten, dass es sich nicht um einen Suizid handeln würde“, so Völkel zu den Umständen.

Zum grundsätzlichen Ablauf, wenn ein Häftling stirbt, erläuterte Völkel: „Grundsätzlich wird bei jedem Todesfall in einer Justizvollzugsanstalt der konkrete Sachverhalt aufgeklärt und eine Obduktion durchgeführt.“ Speziell zum Fall des 36-Jährigen sagt er, der Notarzt, die Kriminalpolizei, die örtliche Staatsanwaltschaft und der Arzt vom Dienst seien am Sonntag verständigt worden und in die JVA gekommen. Ein Bestattungsinstitut habe den Leichnam dann zur Gerichtsmedizin gebracht. Eine Beerdigung liege nicht mehr in der Zuständigkeit der JVA.

Der Mann hatte sich am Tatort selbst Verletzungen zugefügt

Im Prozess von Juli bis Oktober am Landgericht Konstanz ging es neben dem Tathergang auch um einen Suizidversuch des damals noch 35-Jährigen am Tatort. Die Polizei nahm ihn damals im Haus des getöteten Familienvaters fest. Er hatte sich damals selbst mit einem Messer Stichverletzungen in der Brust zugefügt, wie Einsatzkräfte vor Gericht schilderten.

Die JVA Freiburg. Ein Archivbild.
Die JVA Freiburg. Ein Archivbild. | Bild: Patrick Seeger

Das Verfahren gegen den Verstorbenen werde nun mit Beschluss gemäß Paragraf 206a der Strafprozessordnung eingestellt, so Mirja Poenig, Pressesprecherin des Landgerichts Konstanz. Das betreffe das Landgericht Konstanz, da die Unterlagen noch nicht beim Revisionsgericht gewesen seien, nachdem die Verteidigung Revision eingereicht hatte. Paragraf 206a besagt: „Stellt sich nach Eröffnung des Hauptverfahrens ein Verfahrenshindernis heraus, so kann das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschluss einstellen.“

Zudem heißt es dort, dieser Beschluss sei anfechtbar, dies sei laut Poenig aber nicht zu erwarten. Die Verteidigung könnte jedoch die Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss anfechten. Den Nebenklägern stehe nach Paragraf 400 insgesamt ein Anfechtungsrecht zu: „Da diese durch den Beschluss ihren im Urteil noch angeordneten Kostenanspruch verlieren, ist eine Anfechtung – wenngleich wenig aussichtsreich – nicht grundsätzlich ausgeschlossen.“

Dieser Text ist im Lauf des Tages mit aktuellen Informationen der verschiedenen Quellen aktualisiert worden.

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