Unerwartete Wende für das Bauvorhaben von Hotelinvestor Hans Jürg Buff. Am Büdingen-Areal an der Seestraße in Konstanz darf ab sofort nicht mehr gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat einem entsprechenden Eilantrag von Anwohnern stattgegeben.
Warum hatte der Eilantrag Erfolg vor dem Verwaltungsgericht?
Aus dem Gerichtsbeschluss vom 19. Februar, der der Redaktion vorliegt, geht hervor: Die Entscheidung fußt insbesondere auf der geplanten Gebäudehöhe des Luxus-Gesundheitshotels. Diese soll nach den Plänen des Investors um mindestens 3,31 Meter und bis zu 7,33 Meter höher sein, als es der rund 30 Jahre alte Bebauungsplan vorsieht.
"Die Baugenehmigung verletze aller Voraussicht nach Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienten", heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. Die von der Stadt Konstanz zugelassene Befreiung der zulässigen maximalen Gebäudehöhe sei "rechtlich nicht möglich".
Lediglich einzelne untergeordnete Aufbauten wie Treppenhäuser, Aufzüge und eine Glaskuppel dürften gemäß Bebauungsplan die Maximalhöhre überschreiten. Für das Gericht "liege damit auf der Hand, dass der Plangeber eine Abweichung nicht für den Gebäudekubus habe zulassen wollen".
Was sagen die erfolgreichen Antragsteller?
17 Anwohner rund um die Mainau- und Glärnischstraße, darunter auch Mitglieder des Vereins Bürgerpark Büdingen, hatten sich mit dem Antrag gegen die von der Stadtverwaltung Konstanz erteilte Baugenehmigung an das Gericht gewandt.
In einer Stellungnahme schreiben Rolf Würthle und Patrick Pfeiffer für den Verein: "Wir freuen uns und empfinden Genugtuung darüber, dass eine offensichtlich zu Unrecht erteilte Baugenehmigung nun in Frage gestellt wurde und Investor und Bauverwaltung die Grenzen ihres Handelns aufgezeigt wurden." Sie bedauern ferner, dass die Gerichtsentscheidung für die im Oktober 2018 am Büdingen-Areal gefällten Bäume zu spät erfolge.

"Weitreichende Befreiungen vom Bebauungsplan aussprechen zu wollen, hat das Verwaltungsgericht als rechtswidrig bewertet", erklärt der Konstanzer Jura-Professor Marcel Kau, der den Verein berät. Seiner Auffassung nach, "hätte die Stadt sehr gut darauf verzichten können, mehr als 50 Bäume fällen zu lassen“. Dies begründet er mit anhängigen Widersprüchen beim Regierungspräsidium Freiburg und dem Eilantrag am Verwaltungsgericht.
Georg Jochum, Professor für Öffentliches Recht an der Zeppelin Universität Friedrichshafen und Prozessvertreter der Antragsteller, sagt: "Aus meiner Sicht war die Sache immer eindeutig. Bebauungspläne sind keine Vorschläge, sondern Gesetze." Für ihn sei schwer nachzuvollziehen, warum die Stadt Konstanz Ausnahmevorschriften zur Regel gemacht habe. Nach seiner Auffassung käme ein Weiterbau durch Buff beim derzeitigen Rechtsstand einem Schwarzbau gleich.

Wie sind die Reaktionen der Stadt Konstanz und von Hotelinvestor Hans Jürg Buff?
Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn teilt auf Anfrage mit: "Zunächst ist festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht Freiburg nicht die gesamte Abwägung des Baurechts- und Denkmalamtes moniert, sondern lediglich hinsichtlich der genehmigten Gebäudehöhe den Ersatz der technischen Aufbauten durch Zimmer beanstandet." Die Begründung der Entscheidung werde die Stadt genau prüfen. "Danach werden wir abwägen, ob der beanstandete Teil der Baugenehmigung geheilt werden kann oder ob man den weiteren Rechtsweg beschreitet."
Auch Investor Hans Jürg Buff erklärt gegenüber dem SÜDKURIER, die Begründung des Gerichtsbeschluss gründlich prüfen zu wollen und sich anschließend mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen. Nach jetzigem Stand, will er an seinen Plänen jedoch festhalten und sagt mit deutlichen Worten in Richtung der Gegner des Projekts: "Ich werde das Ding sowieso bauen, die Beschwerden sind mir zunächst einmal wurscht. Ob es den Menschen passt, oder nicht – und wenn es drei Jahre dauert: Dort wird ein Hotel entstehen."
Was bedeutet der Beschluss des Verwaltungsgerichts?
Die Folgen der Entscheidung aus Freiburg: „Der Bauherr ist nicht mehr berechtigt, die Arbeiten fortzusetzen“, erklärt Gerichts-Pressesprecher Klaus Döll. Das beziehe sich sowohl auf das von Hans Jürg Buff geplante Luxus-Gesundheitshotel, wie auch auf die zugehörigen ober- und unterirdischen Parkplätze.
Die Gerichtskosten – ein niedriger vierstelliger Betrag – tragen zu jeweils 50 Prozent er und die Stadtverwaltung Konstanz.
Ist damit endgültig klar, dass am Büdingen-Areal kein Hotel entstehen darf?
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadtverwaltung und der Bauherr haben nun zwei Wochen Zeit, um Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. Danach können sie weitere 14 Tage ihre Beschwerden begründen. Das Verfahren ginge dann an die übergeordnete Instanz, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.
Ungeachtet des weiteren Fortgangs in dem Verfahren ist bereits jetzt klar: Der erfolgreiche Eilantrag gegen die Baugenehmigung wird die Arbeiten am Büdingen-Areal wesentlich verzögern.