Ein Schild weist den Autofahrer auf den Beginn einer Tempo-30-Zone hin, grob günstig geschätzte 1,23 Meter weiter wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben. Und bloß einen Katzensprung weiter erinnern Markierungen auf der Straße erneut an das Limit.
Keine Frage, im Mühlenweg war grunddeutscher Ordnungsgeist unterwegs. Und da tut‘s nun mal nicht die unübersehbare Zahl auf der Straße, in zackigem Türkis muss zugleich auf die 30 hingewiesen werden. Im Prinzip ist das doppelt gemoppelt, aber das reicht offensichtlich nicht fürs Ausbremsen, weshalb zusätzlich ein Schild auf das Tempo-Limit hinweist.
Was aber zweifach auf der Straße angezeigt wird, gebietet logischerweise die Doppelung der Schilder – ganz abgesehen davon, dass hierzulande spätestens seit der Erfindung der Marschmusik das ungeschriebene Rechts-Links-Gebot bei allem und jedem gilt. Dumm nur, dass beim zweiten Schild offensichtlich in die falsche Kiste gegriffen beziehungsweise das Schild verkehrt herum aufgestellt wurde.
Allerdings sind damit die Möglichkeiten der Verkehrsregulierung bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Wo ist der Blumenkübel, der für eine Begrenzung des Einfahrtbereichs in die Tempo-30-Zone sorgt? Auch hier übrigens tut‘s nicht ein Rondell (bitte aus Beton – das hält!), zwei (einer links, einer rechts – mit leichter Versetzung) würden zur Zickzack-Fahrt und mithin zur Sicherheit beitragen.
Und wo eigentlich sind die elektronischen Anzeigen von Smiley oder Emoji als verkehrserzieherische Maßnahme? Kleiner Tipp: Ein Schild mit Verweis auf die hier gelegentlich radelnden Kevin und Schakeline mitsamt der platten Metallkontur einer nächtens kreuzenden Katze (bitte mit im Abblendlicht grün funkelnden Augen) könnten nicht schaden...