Antonia Wintersig

Am 4. Dezember traten neue Corona-Beschlüsse der Landesregierung in Kraft. In vielen Einrichtungen sowie der Gastronomie gilt nun 2G-Plus, im Einzelhandel 2G. Ausnahmen gab es zunächst nur für geboosterte Personen. Einen Tag später wurde diese Ausnahme ausgeweitet auf Geimpfte und Genesene, deren abgeschlossene Impfung oder Erkrankung maximal sechs Monate zurückliegt. Bis zum 31. Januar 2022 haben noch nicht vollständig immunisierte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren mit einem tagesaktuellen Schnelltest Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen.

Schnelltest-Möglichkeiten in Konstanz

Bei allen aufgeführten Konstanzer Testzentren muss beim Termin ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt werden.

Corona-Tests bei Apotheken und Ärzten

Zusätzlich testen einige Konstanzer Apotheken sowie Arztpraxen per Antigen-Schnelltest. Hier sollte man sich im Vorfeld individuell informieren, ob Testkapazitäten für asymptomatische Personen vorhanden sind. Viele Praxen sind mit den Impfungen und der Testung von symptomatischen Personen bereits ausgelastet. Zeigt man Symptome, die auf eine Corona-Infektion Hinweisen könnten, sollte man zunächst telefonisch bei seinem Hausarzt das weitere Vorgehen klären.

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