Manche Radfahrer schütteln beim Döbelekreisel und den unterschiedlichen Schildern einfach nur den Kopf. Viele Autofahrer sind ebenso irritiert und bremsen lieber ab, um die Radler durchzulassen. Was ist da eigentlich los?
Fahrradfahrer, die von der Emmishofer Straße kommen, müssen vorsichtig in den Kreisverkehr fahren. Sowohl ein Verkehrsschild als auch die Bodenmarkierung signalisieren deutlich: „Vorfahrt gewähren!“ Das heißt: Die Zweiradfahrer müssen halten, denn die Autos, die aus dem Kreisel in Richtung Schnetztor fahren, haben Vorfahrt.
Dann wird es skurril, denn bei der Ausfahrt zum Döbele-Parkplatz ist der Radweg, der entlang des Kreisels führt, rot markiert. Die Autofahrer, die auf den Parkplatz einfahren, werden mit einem Schild darauf aufmerksam gemacht, dass hier die Radler Vorfahrt haben. So verhält es sich auch bei der Kreiselquerung bei der Ausfahrt in die Grenzbachstraße.


Da staunt der Laie und fragt sich: Warum gelten an einem einzigen Kreisverkehr unterschiedliche Vorfahrtsregelungen?
Die Stadt Konstanz liefert die Erklärung
Warum haben Fahrradfahrer bei der Kreiselausfahrt Richtung Schnetztor keine Vorfahrt? „Es ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, Radverkehr zu bevorrechtigen, wenn mehr als ein Fahrstreifen pro Richtung in einer Kreisverkehrszu- oder -ausfahrt zu queren ist“, schreibt Benedikt Brüne von der Pressestelle der Stadt Konstanz auf SÜDKURIER-Anfrage.
Es bestehe die Gefahr, dass sich auf beiden Fahrstreifen Autos dem Kreisverkehr nähern, das linke Auto anhalte, wodurch das rechte keine ausreichende Sicht mehr auf die Furt habe. Dabei bestünde das Risiko, dass der Autofahrer den Radler übersehe und einfach durchfahre.
„Weil die Kreisverkehrszufahrt vom Schnetztor kommend zwei Fahrstreifen hat, darf der ganze Knotenpunktarm keine Vorfahrt haben“, so Brüne weiter. „Es wäre unlogisch, wenn man bis zur Mittelinsel Vorfahrt hätte, aber danach nicht.“

Warum aber haben Radler dann Vorfahrt bei den Ausfahrten zum Döbeleparkplatz und zur Grenzbachstraße? „Hier kommt der Standardfall eines Kreisverkehrs innerorts zum Tragen und der Radverkehr ist bevorrechtigt“, antwortet Benedikt Brüne.
Auch für Radfahrer gilt nur eine Richtung
Dürfen Radler von der Seite der Grenze über den Kreisel (Ausfahrt Grenzbachstraße) entgegen der Fahrtrichtung fahren? „Nein, es handelt sich nicht um Zweirichtungsradwege“, stellt Benedikt Brüne klar. „Das müsste sonst beschildert sein. Daher ist wie üblich der Radweg auf der rechten Seite einer Straße zu benutzen.“