Polizei und Mitarbeitende des Bürgeramtes kündigen verstärkte Kontrollen der Ausgangsauflagen in der Hochphase der Fasnachtszeit an. Es gibt bis 14. Februar tagsüber und nachts Beschränkungen wegen des grassierenden Coronavirus. Die Stadt Konstanz appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich in den kommenden Tagen an die Vorgaben der Verordnung zu halten.

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Am Mittwoch, 10. Februar, werden Bund und Länder darüber beraten, welche Maßnahmen nach dem 14. Februar greifen. Bis dahin bleibt die Corona-Verordnung des Landes in Kraft und damit gelten auch weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Was diese für die kommenden Fasnachtstage bedeuten, wird im Folgenden zusammengefasst.

  • Die eigene Wohnung darf man demnach auch tagsüber nur mit einem „triftigen Grund“ verlassen. Dazu zählen beispielsweise der Spaziergang oder der Einkauf. Dies sei auch im Häs möglich, teilt die Stadt Konstanz mit.
  • Es seien aber nur Treffen mit einer weiteren nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Person erlaubt.
  • Bei Begegnungen im Freien sei auf einen Abstand von 1,5 Metern zu achten. Wenn dieser nicht eingehalten werden könne, gelte die Maskenpflicht.
  • Von 20 bis 5 Uhr gilt mit wenigen Ausnahmen eine Ausgangssperre. Für Gaststätten ist nur der Abhol- und Lieferdienst erlaubt.
  • Es werde in diesem Jahr keine Genehmigung für zusätzliche Verkaufsstände oder Gestattungen für den Alkoholausschank geben, teilt die Stadt Konstanz mit.
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