Der Start der Schnelltests an Schulen am Montag sorgte bereits für erste Aufregungen. So war in der Praxis von Kinderarzt Alexander Fülbert, die zu den Corona-Schwerpunktpraxen zählt, nach eigenen Aussagen die Hölle los. Und der Mediziner wunderte sich sehr, wie er dem SÜDKURIER mitteilte: „Ich habe acht oder neun Kinder mittels PCR nachgetestet, die in der Schule oder zu Hause einen positiven Schnelltest aufwiesen. Und keine der betroffenen Familien wusste, wie sie sich jetzt verhalten soll. Das kann doch nicht sein!“, empört sich Fülbert. „Die Schulleitungen und Eltern wurden vom Gesundheitsamt offensichtlich nicht informiert“, schlussfolgert er.
Doch eine Sprecherin des Konstanzer Landratsamts entgegnet: „Das Gesundheitsamt hat die Schulen am 9. April per E-Mail angeschrieben und alle relevanten Infos zu Schnelltests, Vorgehen bei positivem Ergebnis etc. weitergegeben.“ Wo die Informationskette schlussendlich unterbrochen wurde, ist daher unklar. Wie auch immer, wichtig ist: Weist ein Kind ein positives Schnelltestergebnis auf, muss es sich umgehend in Quarantäne begeben – und seine Geschwister und Eltern auch.
Außerdem muss das Kind zur Überprüfung des Ergebnisses einen PCR-Test machen. Dafür darf es die Quarantäne kurzzeitig unterbrechen und muss sich danach sofort wieder isolieren. „Und zwar so lange, bis das PCR-Testergebnis vorliegt, meist am nächsten Tag“, sagt Alexander Fülbert. Ist dies negativ (weil Schnelltests durchaus mal falsch positiv anschlagen), dürfen das betroffene Kind und die Familie die Quarantäne aufheben.
Arzt vermisst die klare Ansage
Alexander Fülbert vermisst eine klare Kommunikation beim Konstanzer Gesundheitsamt und ansonsten auch ein paar striktere Vorgaben während der Pandemie. „Es ist fahrlässig, wenn sich Erzieher und Lehrer nicht impfen lassen oder aus pädagogischen Gründen keine Maske tragen“, sagt er. Seiner Meinung nach sollten Lehrer, die sich nicht impfen lassen wollen, nur im Fernunterricht eingesetzt werden dürfen. Anders ist es zum Beispiel bei den Masern geregelt. Hier gilt seit 1. März 2020: Nur Kinder und Personal, die eine Impfung nachweisen können, dürfen Kitas und Schulen besuchen oder dort arbeiten. Und noch etwas ärgert den Mediziner: „Warum muss ich Kinder nachtesten, deren Schnelltest in der Schule ungültig war? Warum können diese Kinder nicht einfach dort einen zweiten Schnelltest machen?“
Lockdown belastet die Psyche
Fülbert ist ohnehin dafür, dass alle Kinder in der Schule getestet werden und nicht zu Hause, wie es an Grundschulen möglich ist. Ansonsten ist er „zu 100 Prozent“ für geöffnete Kindertagesstätten und Schulen. Er habe in seiner Praxis genug Kinder und Jugendliche erlebt, denen es durch den monatelangen Lockdown psychisch überhaupt nicht gut gehe.