Geplant ist eine Teilung des Gebiets in Gewerbezone und in urbanes Gebiet. Im Gewerbegebiet darf es keine neuen Wohnungen mehr geben, nur der Bestand soll geschützt werden. Dagegen sind im urbanen Gebiet neue Wohnzonen vorgesehen, etwa entlang der Reichenaustraße.
Busfahrer Thomas Mayer, der für die Interessen vieler Anlieger im Unterlohn spricht, kann über die Aufteilung nur den Kopf schütteln. Sie erscheint ihm nicht schlüssig. Die Stadt kontert mit einer detaillierten Analyse des Gebiets, die angeblich die Unterscheidung in Gewerbezone und urbanes Gebiet rechtfertigt. Es zeichnen sich schon jetzt Klagen ab.
- Wie ist die Ausgangslage? Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Festsetzung des Unterlohns als Gewerbegebiet gekippt. Tatsächlich finde sich dort zu viel Wohnbebauung. Es fordert die Stadt Konstanz auf, baurechtlich der heutigen Entwicklung Rechnung zu tragen. Die Stadt reagierte und verfolgte mit der Neuordnung das Ziel, die Gewerbebetriebe zu schützen und doch neue Wohnbebauung zu ermöglichen. Es soll Standorte für die gewerbliche Nutzung geben und solche, in denen sich Wohnen und Arbeiten vereinbaren lassen. Die Stadtverwaltung sagt, die Stadt Konstanz habe im Vergleich zu anderen Städten in Oberzentren den geringsten Bestand an Gewerbeflächen. Der Rückgang stelle ein Risiko dar. Der Gemeinderat hat das neue Entwicklungskonzept fürs Unterlohn mit großer Mehrheit beschlossen.
- Welche Logik haben die Grenzen? In der Ernst-Sachs-Straße gibt es beispielsweise folgende Kuriosität: Der Karosseriebetrieb Kopp soll künftig im urbanen Gebiet liegen, der Karosseriebetrieb Weltin, auf der anderen Straßenseite, im Gewerbegebiet. Wo ist der Unterschied? Das fragt sich nicht nur Thomas Mayer. Bei der oberflächlichen Betrachtung erscheinen beide Gebiete als Mischgebiete mit Wohnen und Gewerbe. Die Stadt verweist auf eine eingehende Analyse. Nach ihrer Einschätzung gibt es einen Unterschied. Beim Gelände Weltin überwiege der gewerbliche Nutzungsmix. Bei den beiden bestehenden Wohnhäusern mit jeweils zwei Wohneinheiten sieht sie keine Zuordnung zum Betrieb. In diesem Areal sei es sachgerecht, die Wohnnutzung auf den Bestand zu beschränken. Im Areal Kopp an der Ernst-Sachs-Straße und der Fritz-Arnold-Straße aber dominierten die Einfamilienhäuser und damit die Mischnutzung.
- Welche Lärmrichtwerte gelten künftig für die beiden Betriebe Weltin und Kopp? Beide arbeiten in der selben Branche. Nach welchen Lärmwerten müssen sie sich künftig orientieren? Nach denen im Gewerbegebiet oder nach denen im urbanen Gebiet, die Rücksicht auf die Wohnbebauung nehmen? Beide liegen direkt an der Grenze des Gebiets, das baurechtlich unterschiedlich aufgeteilt werden soll. Die Stadt sagt: Beide Betriebe seien in einem Gewerbegebiet genehmigt worden und genössenen in ihrer Nutzung Bestandsschutz. Beide Betriebe müssten aber aufgrund des aktuellen Gerichtsurteils die Lärmgrenzwerte eines Mischgebietes einhalten. Das heißt sie müssen aktuell Rücksicht nehmen auf die Wohnbebauung.
- Was sagen die Anlieger? Thomas Weltin vom gleichnamigen Karosseriebetrieb zeigt sich verwirrt: „Ich verstehe das nicht.“ Warum solle es zwischen zwei gegenüberliegenden Karosseriebetrieben baurechtlich einen Unterschied geben? „Wir machen den selben Lärm. Der stinkt genauso wie ich. Wir machen beide das gleiche“, sagt Weltin. Beide Betriebe und beide Gebiete müssten gleich behandelt werden. Alles andere sei nicht nachvollziehbar. Dieser Meinung ist auch Mayer. Er plädiert für ein urbanes Gebiet im gesamten Unterlohn. „Warum soll das Unterlohn in zwei Gebiete zerrissen werden?“ Er fragt sich, nach welchen Regeln Betriebe an den Grenzen zum anderen Gebiet leben sollen.
- Wie geht es weiter? Der Gemeinderat trifft die letzte Entscheidung. Bei der Offenlage des Regelungswerks sind viele Stellungnahmen eingegangen. Anlieger hatten bei einer öffentlichen Veranstaltung dazu aufgefordert. Aktuell läuft die Prüfung. Grundsätzlich geht die Stadt davon aus, dass es trotz Digitalisierung und Zunahme der Dientleistungsbranche immer auch Unternehmen geben wird, die Lärm und Gerüche verursachen und deshalb auf ein Gewerbegebiet angewiesen sind. Anwohner und Anlieger behalten sich eine Klage vor.