Erstmals findet in Konstanz ein Prozess gegen Klimakleber – also Aktivisten der Letzten Generation – statt. Wie Amtsgerichtsdirektor Franz Klaiber bestätigte, ist das Verfahren gegen die vier Angeklagten auf Montag, 27. November, 8.30 Uhr angesetzt. In dem Prozess gegen die zwei Frauen und zwei Männer geht es aber nicht um die Klebeaktion an der Kreuzung Garten-/Europastraße, die am 11. Juli dieses Jahres den Verkehr in Konstanz stundenlang lahmgelegt hatte.

Vielmehr müssen sich vier der Teilnehmer an einer halb gescheiterten Blockade im Februar vor dem Einkaufszentrum Lago verantworten. Nur einem der Aktivisten gelang es damals tatsächlich, sich auf der Bodanstraße auf der Fahrbahn festzukleben. Andere setzten oder stellten sich zeitweise auf die Straße und zeigten dabei Plakate.

Eileen Blum (rechts) bei der Aktion am 14. Februar vorm Lago.
Eileen Blum (rechts) bei der Aktion am 14. Februar vorm Lago. | Bild: Timm Lechler | SK-Archiv

Mit dabei war im Februar Eileen Blum, die dann auch zu den Köpfen der Blockade im Sommer zählte. Die 22-Jährige, die seinerzeit noch als Krankenpflegerin im Klinikum Konstanz arbeitete, mittlerweile aber Medizin studiert, bekam daraufhin wie ihre Mitstreiter Strafbefehle unter anderem wegen versuchter Nötigung. Bis auf eine Frau, die die Geldstrafe zahlte, legten alle Einspruch ein. Deshalb kommt es nun zu dem Prozess.

Je nach Beteiligung – etwa ob festgeklebt oder nicht – waren gegen die jungen Leute laut Blum zehn bis 30 Tagessätze verhängt worden. Deren Höhe richtet sich nach dem Einkommen, „abhängig vom Verdienst kommen da in der Regel Strafen zwischen 250 und 1500 Euro zusammen“, so Blum.

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Doch die jungen Leute wehren sich gegen den Strafbefehl. „Für uns ist das keine kriminelle Handlung, für das Fortbestehen unserer Lebensgrundlagen einzustehen“, betonte Blum.

Über einen der Aktivisten, der noch minderjährig ist, wird in einem gesonderten Verfahren entschieden. Die von der Staatsanwaltschaft beantragten und vom Gericht verhängten Strafen gegen die vier Angeklagten vom Montag sind für die Hauptverhandlung übrigens ohne Belang. Kommt es tatsächlich zum Prozess, fängt der bei Null an. Die Rechtsfolgen des Strafbefehls seien dann hinfällig, so Amtsgerichtsdirektor Klaiber. Es ist allerdings auch möglich, dass Angeklagte ihren Einspruch zurückziehen – oder einfach nicht erscheinen und sich auch nicht vertreten lassen. In solchen Fällen bleibt es bei der verhängten Sanktion.

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