Sieben Monate, ausgesetzt auf Bewährung – so lautet das Urteil gegen einen Schleuser, das jetzt rechtskräftig geworden ist. Gefallen war es bereits Ende des vergangenen Jahres, wie Nico Haller von der Bundespolizeiinspektion Konstanz mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft Konstanz und die Bundespolizei hatten seit Oktober 2022 gemeinsam gegen den deutschen Staatsangehörigen wegen Einschleusens von minderjährigen Ausländern ermittelt. Auslöser war eine Fahrzeugkontrolle am Deutsch-Schweizer Grenzübergang Bietingen/Thayngen. Der zum Tatzeitpunkt 28-jährige Mann hatte versucht, unentdeckt mit zwei minderjährigen afghanischen Staatsangehörigen über die Grenze nach Deutschland einzureisen.
Die beiden jugendlichen Mitfahrer im Alter von 15 und 16 Jahren verfügten zu diesem Zeitpunkt laut Haller über keine für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland notwendigen Dokumente. „Die Ermittlungen führten schließlich zu dem Schluss, dass der 28-Jährige die beiden Jugendlichen gezielt in das Bundesgebiet einschleuste.“
Schleuserlohn wird eingezogen
Ende 2023 verurteilte das Amtsgericht Singen den Mann. Das zur Tatzeit mitgeführte Bargeld in Höhe von 1900 Euro konnte als Schleuserlohn identifiziert werden. Das Amtsgericht Singen entschied, die Summe einzuziehen. Dass die Bundespolizei über den Fall erst Wochen nach dem Urteil berichtet, begründete Haller unter anderem damit, dass bis zur Rechtskraft einige Zeit vergangen sei. Der Fall sei aber wichtig und für die Öffentlichkeit interessant, weil er zeige, dass es sich nicht lohne, solche Straftaten zu begehen.
In den vergangenen Wochen waren mehrfach Schleusungsversuche aufgefallen, bei denen Menschen aus Afghanistan in die Bundesrepublik gebracht werden sollten. So hatten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz bereits am 20. Dezember ein derartiges Vorhaben am Grenzübergang Bietingen/Thayngen verhindert. Kurios dabei: Die fünf Menschen, die nicht die nötigen Papiere für die Einreise dabei hatten, saßen einfach so im Wagen des 33-jährigen Fahrers, ohne sich in irgendeiner Form zu verbergen.