Eine außergewöhnliche Situation für alle Beteiligten war die vorerst letzte öffentliche Gemeinderatssitzung in Zeiten der Corona-Krise. Bürgermeister Manfred Jüppner konnte neben den im entsprechenden Sicherheitsabstand an den Ratstischen sitzenden gewählten Vertretern auch drei Zuhörer begrüßen. Auch diese saßen in weitem Abstand im Raum verteilt. Ein Gemeinderat war entschuldigt – es handelte sich um Gemeinderat Peter Kible, welcher als erster Bürgermeisterstellvertreter als Verhinderungsgrund die Vertretung des Bürgermeisters bei einer eventuell eintretenden Corona-Erkrankung gewährleisten können wollte.
Ziel ist, handlungsfähig bleiben
Der Rat behandelte erst verschiedene Themen, ehe es zu einem der Hauptgründe für die Sitzung kam: die aktuelle Lage sowie die Auswirkungen auf das Gemeindeleben durch das Corona-Virus. „Man muss auf Sicht fahren, denn keiner weiß, was morgen, in einer Woche oder 14 Tagen ist“, sagte Jüppner. Aber, man müsse auch darauf achten, in den Zeiten der Krise stets handlungsfähig zu bleiben und anstehende Entscheidungen schnell und unkompliziert zu lösen.
Aus diesem Grund wollte er eine Entscheidung des Rates, wie man in Mühlingen mit dem Thema der geplanten Ratssitzungen und der Entscheidungskompetenz für Bürgermeister und im Vertretungsfall auch für den Stellvertreter verfahren wolle.
Die Räte waren sehr unterschiedlicher Meinung. Gemeinderätin Sonja Futterknecht argumentierte mit der Vorbildfunktion, welche man habe, und den an sie herangetragenen Bedenken oder dem Unverständnis von manch Bürgern, dass der Gemeinderat eine Sitzung abhalte. Sie war dafür keine Sitzungen zu machen und lieber via Skype oder auf anderen nutzbaren elektronischen Wegen Entscheidungen zu treffen. Jüppner erklärte, dass diese Entscheidungen nicht rechtsgültig wären.
Meinungen gehen auseinander
Ortsvorsteher Markus Traber erinnerte daran, dass so lange Menschen einkaufen gehen und auch immer noch Personen arbeiten würden, er bei einer konsequenten Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen keine Bedenken habe, eine Ratssitzung abzuhalten. Gemeinderat Jürgen Renner, der mit seinem Lebensmittelgeschäft tagtäglich in engem Kundenkontakt steht und die Grundsicherung gerade für die älteren Mitbürger in seinem Ortsteil mit sichert, war ebenfalls für weitere Sitzungen. Auch Christoph Auer reihte sich ein, denn er war der Auffassung: „Es stehen immer Entscheidungen an.“
Deutlich gegen die Sitzungen waren Reinhold Stroppel und Stefan Schilling, welcher anführte, dass für jedermann gelte, keine Proben mehr zu besuchen und Versammlungen abzusagen. Stroppel äußerte ähnlich wie Schilling seine persönliche Meinung, jedoch äußerst eindringlich und lautstark: „Ich werde so lange nicht mehr kommen. Wir haben eine Vorbildfunktion und viele Dinge über wir heute geredet haben, wären schiebbar.“
Jüppner wollte auch weiterhin anstehende Entscheidungen schnell und ohne zusätzliche Sondersitzungen oder lange Fristen für weitere Verfahrensabläufe treffen. Er betonte aber keinerlei zusätzliche Kompetenzen zu wollen, die nicht auch im Sinne der Ratsentscheidungen so getroffen werden würden. Er versuchte, den Weg über die Möglichkeit, dass er die Entscheidungen noch vorab elektronisch bekanntgeben wolle und der Rat ein Veto einlegen könne. Aber auch dies wurde nicht angenommen. „Ich möchte keine weitere Zusatzkompetenz geben, als bisher“, so Sonja Futterknecht, die betonte, dass der Rat schließlich gewählt worden sei, um Entscheidungen zu treffen.
Wie es nun weitergeht
Der Rat einigte sich schließlich darauf, die nächste geplante Sitzung ausfallen zu lassen. Das Gremium übertrug dem Bürgermeister im Punkt der eventuell eingehenden Baugesuche die Kompetenz, über ihre Durchführbarkeit aus Sicht der Gemeinde zu bestimmen. Baugesuche, die nicht abgelehnt würden, wären automatisch genehmigt. Ausnahmegenehmigungen bedürfen nach wie vor der Zustimmung des Rates. Diese müssen daher bis zur nächsten Sitzung warten. Die Entscheidung dies so zu tun, fiel bei einer Enthaltung durch Rat Christoph Auer einstimmig.
„Vergaben in diverser Größe können nicht ohne entsprechende Zustimmung des Gemeinderates oder des Bevollmächtigten gefällt werden“, so Jüppner. „Es geht letztlich ja um die Abwicklung von dringenden Dingen, wie den Befahrungen des Kanalnetzes im Rahmen der Eigenkontrollverordnung der Kommunen und viele weitere Dinge, die wir unbedingt auch weiterhin fristgerecht behandeln müssen.“