Die Radolfzeller Kinderzeit ist ein Thema, das Stadtverwaltung und Eltern zuletzt mehrfach beschäftigte. Ende des vergangenen Jahres wurden vom Gemeinderat neue einheitliche Standards für die Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht sowie in der Mittagspause beschlossen, nun soll zudem eine neue Satzung in Kraft treten. Mit dem Vorhaben und damit einhergehenden Änderungen beschäftigte sich jüngst der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sicherheit.
Dass die Satzung überhaupt neu gefasst werden muss, hat mehrere Gründe, unter anderem sollen Regelungen konkretisiert und neue Regeln hinzugefügt werden. „Es ist des Öfteren aufgefallen, dass man rechtlich haltbare Regeln schaffen sollte“, erklärte Vanessa Leiber von der Abteilung Schulen und Sport. „Wir möchten im Bereich Kinderzeit rechtssicher agieren.“ Die angestrebte Satzungsänderung wurde daher auch von einer Anwaltskanzlei geprüft.
Was ändert sich?
Eine Gebührenanpassung sei nicht notwendig. Die wohl größte Neuerung ist, dass sich die Kinderzeit künftig nur noch an Kinder der Klassen 1 bis 4 richten soll. Dass damit ein Angebot für die Klasse 5 wegfällt, betrifft laut der Stadt aktuell drei Kinder. Hintergrund für die Neuregelung ist, dass der kommende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule laut der Stadt voraussichtlich alle Kapazitäten binden wird.
Eine Ausnahme gibt es an der Hausherrenschule, dort soll für die jahrgangsübergreifende Klasse 5 und 6 an drei Wochentagen eine Betreuung bis 15 Uhr auch künftig bestehen, denn laut der Sitzungsunterlage besteht dort im Gegensatz zu anderen Schulen ab Klasse 5 kein Ganztagsangebot. Voraussetzung ist laut der Stadt jedoch der Einsatz von pädagogischem Fachpersonal. „Das würde aber nur etwas über eine halbe Stelle betreffen“, erläuterte Vanessa Leiber, was mit der Umwandlung einer vorhandenen Stelle abgedeckt werden könne.
Brauchen nur jüngere Kinder die Kinderzeit?
Im Gremium sorgte diese Neuregelung für Diskussionen. Susann Göhler-Krekosch (SPD) bat so darum, die Kinderzeit künftig auch für Kinder der Klassen 5 und 6 anzubieten. „Kinder, die elf und zwölf sind, sind auch noch Kinder“, sagte sie. Sie stelle sich die Betreuungssituation für Eltern, die berufstätig sind und keine familiäre Unterstützung haben, schwer vor.
Göhler-Krekosch schlug eine Kooperation mit der Hausherrenschule vor, sodass Kinder aus anderen Schulen dort bis 15 Uhr betreut werden können. Das sorge auch dafür, dass Kinder verschiedener Einrichtungen miteinander in Kontakt kommen.
Auch Antje Groll, Vorsitzende des Gesamtelternbeirats Schule, bat darum, Schüler aus der Klasse 5 und 6 nicht generell von der Kinderzeit auszuschließen und stattdessen eine Einzelfallregelung in die Satzung aufzunehmen. Dem schloss sich auch Zekine Özdemir (FGL) an: „Die Ausnahme sollten wir drin haben für Kinder, die das brauchen“, appellierte sie.
Weitere Kritikpunkte
Es gab aber auch andere Meinungen. Gabriel Deufel (Freie Wähler) sah so nicht nur die Stadt in der Pflicht, für die Betreuung der Kinder zu sorgen: „Wir sind nicht von morgens bis abends da für alle Kinder“, befand er.
Einzelfallregelungen sind schwierig
Und Bürgermeisterin Monika Laule wies auf die Schwierigkeit einer Einzelfallregelung hin, denn es brauche genaue Definitionen und Regelungen, außerdem hätte eine solche Entscheidung personelle Auswirkungen. „Wir können das nicht einfach aus dem Hemdsärmel beschließen“, erklärte sie. Sie riet stattdessen dazu, der von der Verwaltung vorgeschlagene Satzungsänderung zuzustimmen und gleichzeitig der Stadt einen Prüfauftrag mitzugeben.
Schlussendlich überzeugte dies den Ausschuss. Das Gremium stimmte der Neufassung der Satzung sowie der Umwandlung der Eingruppierung der pädagogischen Fachkraft an der Hausherrenschule zu. Nun soll sich auch noch der Gemeinderat mit dem Thema auseinandersetzen.
Außerdem soll die Stadt nun prüfen, ob und in welchen Fällen das Kinderzeitangebot auch für Kinder der Klassen 5 und 6 gelten kann. Die Ergebnisse sollen bis vor der Sommerpause dem Gremium vorgestellt werden.