Schwarzwälder Kirschtorte, Dirndl, Oktoberfest und Bier: Es gibt eine ganze Reihe an Dingen, für die Deutschland berühmt ist. Hierzu zählt allerdings auch eine Sache, die wohl weniger Begeisterung auslösen als Brezn, Lebkuchenherzen oder Sahne und Kirschwasser: Die Bürokratie. Immer wieder wird beklagt, dass hierzulande vieles überreguliert werde, der Aufwand für eigentlich einfache Verfahren zu groß sei und sich Projekte aufgrund vieler Hindernisse zu lange hinziehen.

Der Regulierungseifer zeigt sich auch im Gesetz: So ist im Paragraf 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beispiel festgeschrieben, dass Kinder, solange sie dem elterlichen Hausstand angehören und von den Eltern erzogen oder unterhalten werden, zum Mithelfen im Haus oder im Geschäft verpflichtet sind. Man hätte es auch einfach den Eltern überlassen können, die Regeln zu machen.

Strenge Regeln rund ums Ampelmännchen

Ein weiteres Beispiel sind die Hintergründe für die Ablehnung der von der Narrizella Ratoldi gewünschten Kappedeschle-Ampel, die statt des typischen Ampelmännchens für Fußgänger den Kappedeschle hätte zeigen sollen. Die Stadt will diesen Wunsch nicht umsetzen – mit Verweis auf rechtliche Probleme. Und tatsächlich bestätigt auch das Bundesverkehrsministerium, dass andere Sinnbilder als das klassische Ampelmännchen nicht erlaubt sind.

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Lichtzeichen sollen „eine eindeutige Aussage treffen, um schnell auf den ersten Blick erkennbar zu sein“, andere Symbole als das Ampelmännchen würden laut Ministerium „zur Beliebigkeit der Zeichen und damit zu deren Bedeutungsverlust führen“. Um eine Motivampel zu installieren, brauche es eine zweite Ampel mit dem typischen Ampelmännchen direkt daneben.

Ist der Kappedeschle wirklich so irreführend?

Soweit, so vorgeschrieben. Aber braucht es dieses Verbot wirklich? Natürlich, Sicherheit im Straßenverkehr ist wichtig, niemand will, dass Unfälle entstehen und Fußgänger überfahren werden, weil ein besonderes Ampelsymbol für Verwirrung sorgt. Die Frage ist allerdings: Tut es das überhaupt? Ist es wirklich so uneindeutig zu erkennen, wann ein Ampelmännchen steht und wann es geht, wenn es durch ein Kappedeschle ersetzt wird?

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Schließlich handelt es sich bei der närrischen Figur um einen Menschen, der über zwei Füße, zwei Arme und einen klar erkennbaren Oberkörper mit Kopf verfügt. Wann er auf einer Ampel zum Abwarten auffordert und wann zum Überqueren der Straße, das sollte also eigentlich trotzdem erkennbar sein. Das zeigt auch ein Blick in die Radolfzeller Nachbarschaft zu den Singener Poppele-Ampeln, die offensichtlich ganz ohne zweites Ampelmännchen auskommen. Bislang scheinen die Menschen deren Bedeutung auch ohne Standard-Ampelmännchen daneben ganz gut zu erkennen.

Könnte es also tatsächlich sein, dass manchmal weniger Regulierung also gar nicht zu weniger Sicherheit führt? Und dafür zu mehr Freude bei der Bevölkerung?