Der Gemeinderat von Rielasingen-Worblingen hat sich in seiner jüngsten Sitzung eindeutig zur großen Bedeutung der Pressefreiheit bekannt. Denn einer der drei Punkte des Antrags der Grünen für die Hallenordnung schließt Parteien oder politische Gruppierungen aus, die keine freie und unabhängige Medienberichterstattung ermöglichen. In der Satzung der Stadt Singen ist dieser Punkt bereits seit Längerem enthalten.
Der Antrag ist ein Zeichen dafür, dass die freie Presse nicht mehr überall selbstverständlich ist. Welche Entwicklungen dahinterstehen, sprechen die Grünen in ihrem Antrag nicht direkt an. Doch bekannt ist: Die AfD ist bereits mehrfach dadurch aufgefallen, dass sie Pressevertreter von ihren Veranstaltungen fernhalten will oder auch tatsächlich ausschließt.
Paradoxe Beziehung zu den Medien
So stimmte die AfD beispielsweise bei einer Mitgliederversammlung des Kreisverbande sin Rielasingen-Worblingen 2024 dafür, dass die Presse die Versammlung wieder verlassen muss. Als eine Erklärung wurde genannt, dass der SÜDKURIER die Partei nicht positiv behandle. Das Paradoxe: Einerseits fühlt sich die AfD von vielen Medien ignoriert und im Vergleich zu den anderen Parteien unfair behandelt. Andererseits schließt sie Pressevertreter gezielt aus und versucht eine möglicherweise kritische Berichterstattung – der sich auch die anderen Parteien stellen müssen – zu verhindern.
Demokratie ist keine Einbahnstraße
Doch wer will, dass über ihn berichtet wird, muss Presse zulassen – unabhängig davon, ob einem die Berichterstattung gefällt oder nicht. Journalisten sind der Wahrheit verpflichtet, nicht dem Wohlwollen von Parteien. Das gilt für alle Parteien, auch für die AfD.
Die Befürworter der Partei betonen gerne, dass sie demokratisch gewählt wurde und deswegen genauso behandelt werden sollte wie andere Parteien im Bundestag. Aber: Wer eine demokratische Gleichbehandlung einfordert, muss sich auch demokratisch verhalten. Die Presse auszuschließen, ist das Gegenteil davon. Die Pressefreiheit ist mit Artikel 5 im Grundgesetz fest verankert: Die Freiheit der Berichterstattung wird gewährleistet, eine Zensur findet nicht statt.
Und das aus gutem Grund. Denn ohne freie Berichterstattung würden gesellschaftliche Missstände seltener aufgedeckt, Politiker nicht öffentlich kontrolliert und die Bürger nicht unabhängig informiert, damit sie sich eine fundierte Meinung bilden können. Es ist ein wichtiges Signal, dass Rielasingen-Worblingen sich dazu entschieden hat, das in die Hallenordnung reinzuschreiben. Auch wenn es ernüchternd ist, dass das überhaupt nötig ist.