Ab 1. Januar 2025 greift bundesweit die neue Grundsteuerreform. Im Vorfeld soll es schon möglich sein, eine neue Steuer einzuführen: die Grundsteuer C. Die Stadt Singen hat im Finanz- und Verwaltungsausschuss sowie im Gemeinderat darüber diskutiert, die neue Grundsteuer einzuführen – und einstimmig dagegen gestimmt. Die rechtlichen Rahmen seien noch zu unsicher, erklärte Heike Bender, Leiterin der Abteilung Haushalt und Abgaben, schon im Ausschuss.

Zur Erläuterung: Bisher gibt es nur Grundsteuer A und B. Die Grundsteuer A betrifft die Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer B gilt für zum Wohnzweck bebaute Grundstücke. Die neue Grundsteuerreform lässt nun zu, dass die Stadt Singen auch eine Grundsteuer C erheben könnte – zur Besteuerung von unbebauten, aber baureifen Grundstücken. „Die Grundsteuer C hat die Maßgabe, dass der Hebesatz höher sein muss als der von Grundsteuer A und B. Allerdings gibt es hierbei noch viele unbekannte Faktoren“, erklärte Bender.

Es gibt kaum Infos zu rechtlichem Rahmen

So sei nirgendwo vermerkt, was eine angemessene Höhe für den Hebesatz sei oder wo die Höchstgrenze liege. Außerdem sei laut der Abteilungsleiterin das Verfahren langwierig und kompliziert: „Die Stadtverwaltung müsste zunächst alle relevanten Grundstücke und Gemeindegebiete scannen und diese städtebaulich werten, ob sie eine städtebauliche Relevanz haben, und für diese Grundstücke deshalb einen höheren Hebesatz festlegen“, so die Expertin.

Diese städtebauliche Relevanz müsste dann in Gemeindegebieten festgelegt werden – und das wiederum in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht sowie begründet werden. Allerdings gebe es wohl noch keine Mustervorlage für eine solche Allgemeinverfügung, um sie rechtlich sicher zu formulieren, äußerte sie ihre Bedenken zu der Einführung der Grundsteuer.

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Auch habe die Stadtplanung bereits erste Sichtungen vorgenommen und festgestellt, dass es schwierig werde einzugrenzen, welche Grundstücke betroffen seien. „Es wurde schnell klar, dass dieses Projekt viel Vorlaufzeit braucht“, sagte Bender. Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass noch viele rechtliche Faktoren offen seien, lasse die Stadtverwaltung dafür plädieren, zunächst auf die Einführung der Grundsteuer C zu verzichten.

Heike Bender wies auch darauf hin, dass es jedes Jahr möglich sei, diese Grundsteuer neu aufzulegen und Allgemeinverfügungen nachzuschieben. Auch Städte- und Gemeindetag würden laut Bender empfehlen, noch mit der Einführung zu warten.

Baudruck soll erhöht werden

Mit der Grundsteuer C will der Gesetzgeber die Menschen, die Grundstücke bisher brach liegen lassen, durch Steuern dazu bringen, das zu ändern. Laut Bender könne man durch den höheren Hebesatz einen höheren Druck ausüben, eine baureife Fläche zu bebauen oder zu verkaufen.

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Stadtrat Eberhard Röhm (Grüne) merkte im Gemeinderat an, er sei von Menschen angesprochen worden, die Angst davor hätten, dass die Grundsteuer explodiere: „Vielleicht hilft es, wenn man sagt: Wir wollen nicht mehr einnehmen.“ Oberbürgermeister Bernd Häusler bestätigte das.

Auch nach der Reform soll durch die Grundsteuer insgesamt nicht mehr eingenommen werden als vorher. Für die einzelnen Immobilienbesitzer könne es aber Änderungen geben, dass sie mehr oder weniger bezahlen müssen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, zunächst keine Grundsteuer C einzuführen.