Die Haltung von Kampfhunden in Singen wird zum Jahreswechsel deutlich teurer. Das hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Nach der ab 1. Januar gültigen Fassung der Hundesteuersatzung wird ein Betrag von 600 Euro im Jahr für einen Kampfhund fällig. Hält jemand mehrere Kampfhunde, so kostet der zweite und jeder weitere Hund 1200 Euro im Jahr. Die Steuern für andere Hunde sind deutlich niedriger – und bleiben es auch: Ab dem nächsten Jahr kostet das erste Tier wie bisher 96 Euro Steuer im Jahr, jeder weitere Hund je 192 Euro. Diese Sätze galten bislang auch für Kampfhunde, mit der Neuregelung müssen Besitzer nun also rund das Sechsfache zahlen.
Dadurch soll einerseits die Zahl der potenziell gefährlichen Tiere in Singen eingedämmt werden, wie schon im Verwaltungs- und Finanzausschuss deutlich wurde. Der Ausschuss hatte die Änderung bei der Hundesteuer vorberaten und bei einer Enthaltung dem Gemeinderat empfohlen. Laut der Sitzungsvorlage werden in Singen derzeit 1921 Hunde gehalten, davon seien mehr als 50 Tiere gemeldet, die zu Kampfhunderassen zählen. Die Hundesteuer sei in Baden-Württemberg eine Pflichtsteuer, die konkrete Höhe bestimmt allerdings jede Gemeinde selbst.
Aus der Sitzungsvorlage geht aber auch hervor, dass die meisten Gemeinden im Kreis Konstanz bereits höhere Steuersätze für Kampfhunde verlangen. Spitzenreiter dabei ist die Stadt Konstanz, die für den ersten Kampfhund 900 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 1500 Euro im Jahr verlangt. Laut der Aufstellung, die den Ratsunterlagen beigefügt ist, verlangen nur die Stadt Stockach und die Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen und Büsingen keinen speziellen Steuersatz für Kampfhunde. Und in der Sitzungsvorlage heißt es: „In Einzelfällen besteht der Verdacht, dass Kampfhunde aus Nachbargemeinden in Singen angemeldet werden wegen Fehlens der erhöhten Steuer.“
Manche Gemeinderäte sorgen sich um die Tiere
Trotzdem stieß der Plan der Stadtverwaltung nicht auf ungeteilte Gegenliebe im Gemeinderat. Franz Hirschle (CDU) und Dietrich Bubeck (Grüne) sorgten sich darüber, dass Kampfhunde an Bäumen angebunden und ausgesetzt oder ins Tierheim gebracht werden könnten. Eine Übergangsregelung werde es dennoch nicht geben, sagte Oberbürgermeister Bernd Häusler: „Die Steuer fällt mit dem Inkrafttreten der Satzung an.“ Walafried Schrott (SPD) und Markus Weber (Neue Linie) hielten gegen die Kritik. Ihr Tenor: Wer einen Kampfhund hat, hat sich bewusst für ein solches Tier entschieden und müsse die Mittel aufbringen.
Wenn es Vorfälle mit Kampfhunden gegeben habe, seien die Tiere fast immer angemeldet gewesen, sagte Marcus Berger, Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung bei der Stadtverwaltung, auf Nachfrage von Hubertus Both (Freie Wähler). Both wies auch darauf hin, dass man von einem Kampfhund nichts wisse, wenn das Tier nicht zur Steuer angemeldet werde. Berger entgegnete, dass solche Tiere irgendwann auffallen würden: „Die überwiegende Mehrheit kennen wir.“ Wenn man von einem Kampfhund erfahre, prüfe man auch die charakterliche Eignung des Halters, so Berger auf Nachfrage von Silke Stockebrand (SÖS).
Die Gruppe SÖS wollte schon im vergangenen Jahr erreichen, dass Hundehalter, die staatliche Leistungen erhalten, keine Hundesteuer zahlen müssen – was im Gemeinderat scheiterte. Die jetzige Abstimmung über die Steuer für Kampfhunde ging folgendermaßen aus: Stockebrand und Bubeck stimmten gegen die neue Hundesteuersatzung, Birgit Kloos (SÖS) enthielt sich, die große Mehrheit des Gremiums stimmte zu.