Der juristische Streit darum, ob Banken und Sparkassen eine Gebühr für die Übersendung eines Darlehenskontoauszugs verlangen dürfen, ist vorerst beigelegt – zumindest aus Sicht der Sparkasse Hegau-Bodensee. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe habe entschieden, dass eine solche Bepreisung rechtmäßig sei, teilt die Sparkasse mit Sitz in Singen nun mit. Das Urteil sei kurz vor Weihnachten gefallen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Gebühr vor dem Konstanzer Landgericht geklagt, das zunächst im Sinne der Verbraucherzentrale entschied. Das Argument der Verbraucherschützer: Die Bank erstelle die Darlehenskontoauszüge im eigenen Interesse und dürfe deswegen keine Gebühr verlangen. Konkret ging es bei dem Streit um 20 Euro im Jahr.

Die Sparkasse ging in Berufung beim OLG und hat nun einen „wichtigen Erfolg“ erzielt, wie es in der Mitteilung heißt. Das Argument des Geldinstituts lautete, dass eine Bank bei einem Darlehenskonto – anders als beim Girokonto – nicht dazu verpflichtet sei, einen Kontoauszug zu erstellen. Daher erstelle die Bank den Auszug nicht im eigenen Interesse, sondern er sei eine Leistung, für die man einen Preis verlangen könne. Diesen Argumenten schloss sich laut der Mitteilung der Sparkasse nun auch das OLG in Karlsruhe an.
Verbraucherschützer wollen nicht locker lassen
Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, kündigt indes an, dass die Verbraucherschützer nicht locker lassen werden. Die Rechtsfrage sei weiterhin ungeklärt. Nauhauser argumentiert damit, dass das Oberlandesgericht Frankfurt eine ähnliche Klausel in einem Darlehensvertrag einer Sparkasse für unwirksam erklärt habe. Allerdings habe die verklagte Sparkasse die Revision zurückgenommen, weshalb der Fall nicht zum Bundesgerichtshof gegangen sei.

Und er legt mit Bezug auf das Urteil des OLG Karlsruhe nach: „Diese Rechtsauffassung können wir nicht nachvollziehen.“ Denn die Darlehenskontoauszüge könnten auch gegen den Willen der Verbraucher erstellt und mit 20 Euro abgerechnet werden. Nico Winter, Assistent des Vorstandsstabs bei der Sparkasse Hegau-Bodensee, sagt zwar, die Darlehenskunden könnten die Übersendung des Kontoauszugs auch ablehnen, etwa wenn sie ihn nicht brauchen. Und dann würden natürlich auch keine Gebühren entstehen. Doch diese Möglichkeit sei nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten, bestätigt Winter auf Nachfrage. Die Klausel laute derzeit nur: „Weitere Kosten: Preis für Darlehensjahreskontoauszug in Höhe von zur Zeit 20,00 Euro pro Jahr“. Auf die Möglichkeit, den Auszug abzubestellen, würden die Kunden hingewiesen, etwa „wenn sie sich hierzu an uns wenden“.
Niels Nauhauser kritisiert am Telefon, dass Verbraucher, die nichts von dieser Möglichkeit wissen, auch keinen Widerspruch einlegen und die Gebühr bezahlen – auch wenn sie den Auszug möglicherweise gar nicht brauchen. „Wir werden daher nun prüfen, ob wir die Klausel bei einer anderen Sparkasse aufgreifen und über einen anderen Gerichtsstand dem Bundesgerichtshof zur Klärung vorlegen können.“ Denn über das OLG Karlsruhe führt der juristische Weg nicht weiter. Es hat laut der Mitteilung der Sparkasse keine Revision zugelassen. Und Nauhauser erklärt, dass auch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH als letztes Mittel nicht möglich sei, weil „der Klauselwert auf unter 20.000 Euro festgesetzt wurde“.