Am 1. August ist Nationalfeiertag in der Schweiz, ein Feiertag mit höchstem Stellenwert. Denn die Eidgenossen feiern ihre Gründung im Jahr 1291. Dazu werden im ganzen Land Bundesfeierreden gehalten, es finden Paraden mit traditionellen Trachten statt und Feuerwerkskörper werden im ganzen Land in die Luft geschossen.

Auch unweit der Grenze vom Hegau zur Schweiz wird einiges am Nationalfeiertag los sein. Hier gibt es einen Überblick, was am 1. August alles geboten ist, wo es Feuerwehr zu kaufen gibt und welche Regeln beim Böllern gelten.

An welchen Orten sind Feuerspektakel zu bewundern?

Der Hegau teilt sich eine lange natürliche Grenze mit der Schweiz: den Rhein. Viele der Grenzstädte sind stark mit ihren Nachbarstädten verwurzelt, etwa Gailingen und Diessenhofen. Die beiden Uferstädte sind über eine überdachte Holzbrücke verbunden und auf der Schweizer Seite dieses geschützten Baudenkmales wird der 1. August ordentlich gefeiert.

Ab 16.30 Uhr startet die Festwirtschaft an der Diessenhofer Schifflände. Um 19.30 Uhr gehen die Feierlichkeiten über zur Bundesfeier. Von einer Ansprache über die Nationalhymne leitet das Programm über zur musikalischen Unterhaltung, bis dann um 21.45 Uhr die Pontoniere zu ihrem traditionellen Fackelkorso auf dem Rhein übergehen. Pontoniere sind Teil einer schweizerischen Militäreinheit, welche auf das überqueren von Flüssen und Seen spezialisiert ist. Den Abschluss bildet eine circa 15-minütige Feuerwerksshow.

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Wichtig für private Personen, die eigenständig Feuerwerkskörper abbrennen wollen, ist, dass in der Altstadt und Umgebung aus sicherheitstechnischen Gründen ein Feuerwerksverbot herrscht. Dies teilte Niklaus Bischof, Stadtschreiber von Diessenhofen, auf Anfrage des SÜDKURIER mit.

Stein am Rhein bietet kein Feuerwerk mehr

Ebenfalls eine enge Verbindung zu Deutschland hat Stein am Rhein. In der Stadt an der Grenze von Thurgau und in Schaffhausen gab es bereits im vergangenen Jahr, wie der SÜDKURIER berichtete, kein Feuerwerk mehr. Das Feuerspektakel in Stein am Rhein lockte zwar im Jahr 2022 noch 25.000 Schaulustige an, doch kostete auch 80.000 Franken. Zwei der Hauptsponsoren sprangen aufgrund der fehlenden Überzeugung, wie nachhaltig das Projekt ist, ab und somit war die Feuershow nicht mehr finanzierbar.

(Archivbild) So ein Feuerwerk wie hier auf dem Bild wird es erst mal nicht mehr in der Stadt Stein am Rhein geben, Sponsoren sind aus ...
(Archivbild) So ein Feuerwerk wie hier auf dem Bild wird es erst mal nicht mehr in der Stadt Stein am Rhein geben, Sponsoren sind aus fehlender Überzeugung gegenüber der Nachhaltigkeit abgesprungen. | Bild: Löffler, Ramona

Wie eine Vertreterin von der Stadtkanzlei Stein am Rhein dem SÜDKURIER mitteilt, gibt es auch dieses Jahr kein Feuerwerk. Jedoch gibt es am Abend des 1. August im Stadtgarten eine vom Turnverein Stein am Rhein organisierte Veranstaltung mit Festwirtschaft und Barbetrieb.

Worauf muss ich beim Feuerwerk achten?

Beim Feuerwerk gibt es einige Regeln, die beachtet werden müssen, von denen jedoch viele Pyro-Begeisterte vielleicht noch nie gehört haben. Während an Silvester die Einkaufstouristen aus der Schweiz nach Deutschland kommen, wird es für den 1. August andersherum sein. Das liegt auch daran, dass in Deutschland Feuerwerk der Kategorie F2, also Raketen und Ähnliches, nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden darf. So besagt es das Sprengstoffgesetz.

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In der Schweiz ist das anders. Da für die Eidgenossen am 1. August auch Feuerwerk dazu gehört, kann man auch an den Tagen davor bei lizenzierten Händlern Feuerwerkskörper kaufen. Wer das als Deutscher nutzen möchte, muss jedoch beim Grenzübertritt aufpassen.

Denn bei der Einfuhr von Feuerwerk gilt es einige Regeln zu beachten. Wie Sonja Müller, vom Hauptzollamt Singen, dem SÜDKURIER schreibt: „Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar.“ Damit sind Böller gemeint, die kein CE-Zeichen und keine Registriernummer haben. Ebenfalls gilt es, „Feuerwerkskörper bei der Einfuhr aus der Schweiz beim Zoll anzumelden“, so die Zöllnerin weiter.

Bleibt das Böllerverbot in Deutschland

Bleibt das Problem, dass man in Deutschland gar nicht böllern darf, denn das ist ebenso geregelt wie der Verkauf. Erlaubt ist das Anzünden von Feuerwerk nur vom 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar, 24 Uhr. Das restliche Jahr über ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verboten, außer man hat eine Sondergenehmigung.

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In der Schweiz hingegen ist es, laut der allgemeinen Polizeiverordnung neben Silvester, auch am 31. Juli sowie am 1. August erlaubt, Feuerwerk in die Luft zu schießen. Diese Regelung kann jedoch je nach Örtlichkeit variieren.