Bald gehen die Akten zum Generalbundesanwalt: Am Landgericht Konstanz wurden die nächsten Schritte zur Revision im Fall Sabrina P. eingeleitet. Die 24-jährige Mutter von zwei Kindern wurde im Januar zunächst als vermisst gemeldet und wenige Tage später tot im Gestrüpp unter einem Balkon am Stockacher Stadtwall gefunden.
Nachdem das Konstanzer Landgericht ihren ehemaligen Partner Marcel K. vor rund zweieinhalb Monaten wegen Totschlags zu einer 13-jährigen Haftstrafe verurteilt hatte, hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage unmittelbar nach der Urteilsverkündung angekündigt, in Revision zu gehen. Was sich seither getan hat und wie es jetzt weiter geht erklärt Christoph Reichert, Präsident des Landgerichts.
Eine Begründung fehlt noch
So liege inzwischen das schriftliche Urteil vor. Dieses musste die Staatsanwaltschaft abwarten, um ihre Revisionsbegründung einreichen zu können, wie Andreas Mathy, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz kurz nach der Urteilsverkündung auf Nachfrage des SÜDKURIER erklärt hatte.
Vor wenigen Tagen habe die Staatsanwaltschaft nun aber ihre Revisionsbegründung beim Landgericht eingereicht, erklärt Reichert. Die Revisionsbegründung der Nebenklage lag zum Zeitpunkt der SÜDKURIER-Anfrage noch nicht vor. Doch „die entsprechende Frist läuft noch bis Anfang September“, so Reichert.
Akten gehen an den Generalbundesanwalt
Im nächsten Schritt werden die Revisionsbegründungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage dem Gegner zugestellt. Das ist in dem Fall Marcel K. Dieser habe dann die Möglichkeit, binnen einer Woche eine Gegenerklärung abzugeben. „Nach Eingang der Gegenerklärung oder Ablauf der Frist werden die Akten über die Staatsanwaltschaft dem Generalbundesanwalt zugeleitet,“ erklärt Reichert.
Dieser lege die Akten, gegebenenfalls versehen mit einer eigenen Erklärung, dem Bundesgerichtshof (BGH) vor, der dann über die Revision entscheidet. „Weist der BGH die Revision als unzulässig oder unbegründet zurück, wird das Urteil rechtskräftig“, so Reichert.
Prozess könnte von neuem beginnen
Wenn die Revision erfolgreich ist, wird das Urteil aufgehoben und zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, wo dann eine andere Kammer zuständig ist. „Dann beginnt der Prozess von neuem“, sagt Reichert. Das gilt übrigens auch dann, wenn der BGH das Urteil nicht komplett, sondern nur teilweise aufhebt.
Bis wann mit einer Entscheidung des BGH zu rechnen ist, lässt sich nur schwer sagen. „Hinsichtlich der Dauer des Revisionsverfahrens sind Prognosen schwierig“, sagt Reichert. Die Entscheidung komme meist innerhalb von sechs bis zwölf Monaten, es könne aber durchaus auch mal länger dauern, bis der BGH zu einer Entscheidung gelangt.
Dass der BGH nun entscheiden muss, ob das Urteil rechtskräftig wird oder nicht, bedeutet übrigens nicht, dass Marcel K. wieder auf freiem Fuß ist. Formal sitzt er weiterhin in Untersuchungshaft, erklärte Mirja Poenig, die Pressesprecherin des Landgerichts, nach Bekanntwerden der Revisionsanträge auf Nachfrage des SÜDKURIER.