Ein 25-jähriger Angeklagter musste sich jüngst vor dem Stockacher Amtsgericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Im Gerichtssaal gab es dabei eine ungewöhnliche und unerwartete Entwicklung.

Doch von Anfang an: Dem jungen Mann, der seit acht Jahren in Deutschland lebt, wurde vorgeworfen, am 12. Oktober 2020 in der Eigeltinger Hauptstraße auf Höhe der Sparkasse einen Knochenstein gegen ein Auto geworfen zu haben, das auf der Hauptstraße gefahren sei. Damit habe er nicht nur die Front des Autos beschädigt, sondern auch die Fahrerin gefährdet, so der Vorwurf der Staatsanwältin.

Knappe Antworten und dann nichts mehr

Außerdem soll der Angeklagte an mehreren geparkten Fahrzeugen die Rücklichter eingeschlagen und Stoßstangen beschädigt haben, wodurch ein Schaden von über 3000 Euro entstanden sei. Der junge Mann hörte den Ausführungen der Staatsanwältin, die ihm von einem Übersetzer erläutert wurden, augenscheinlich verunsichert zu. Auch als Richterin Julia Elsner seine Personalien aufnahm, wirkte er unsicher und aufgewühlt, gab nur knappe Antworten. Das änderte sich, als die Richterin beginnen wollte, ihn zur Sache zu befragen. Plötzlich war nichts mehr aus dem Angeklagten herauszubekommen.

Apathisch saß er auf der Anklagebank, beide Hände in den Taschen, den Blick starr auf den Tisch vor sich gerichtet. Weder die Richterin noch der Übersetzer vermochten es, seine Aufmerksamkeit zu bekommen. Auch sein Anwalt blieb bei dem Versuch erfolglos. Der hinzugezogene psychiatrische Gutachter, der den Angeklagten noch vor Beginn der Verhandlung gesprochen hatte, berichtete, dass zuvor noch eine normale Unterhaltung möglich gewesen sei.

Eine Pause hilft nicht

Richterin Elsner lies die Verhandlung daraufhin für eine Pause unterbrechen. Der anwesende Onkel des Angeklagten sowie sein Cousin versuchten, mit ihm nach draußen zu gehen, doch auch ihnen fiel es sichtlich schwer, ihn dazu zu bewegen. Nach der Pause hatte sich am Zustand des Angeklagten nichts geändert, was zunächst dazu führte, dass die Richterin die drei geladenen Zeugen unverrichteter Dingen nach Hause schickte. „Ich halte den Angeklagten nicht für ausreichend Verhandlungsfähig“, betonte sie.

Nach einer weiteren Unterbrechung, in der mit der Staatsanwaltschaft abgeklärt werden sollte, ob das Verfahren nicht ohnehin eingestellt werden könnte, wurde noch der Gutachter gehört. Er geht davon aus, dass beim Angeklagten eine schwere schizophrene Erkrankung vorliegt. Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und den Angehörigen des Angeklagten wurde empfohlen, ihn zur Behandlung ins Zentrum für Psychiatrie Reichenau einzuliefern. Wann und ob die Hauptverhandlung fortgesetzt werden kann, ist noch nicht sicher.

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