Eva Maria Vaassen

Drei Jahre hoffte ein 31-jähriger Mann aus Gambia auf ein besseres Leben in Deutschland. Zuerst landete er nach eigenen Angaben im bayerischen Rosenheim, von dort sei er nach Karlsruhe, Villingen und zuletzt nach Blumberg geschickt worden. Dort lebte er ziellos in den Tag hinein und konsumierte reichlich Marihuana. Arbeiten durfte er nicht, Freunde hatte er keine. Ab und zu sei er nach Berlin gereist, berichtete er jetzt vor dem Landgericht Konstanz.

Neun Mal beim Verkauf von Marihuana erwischt

  • In der Hauptstadt wurde er zwischen Mai 2015 und September 2017 neun Mal beim Verkauf von Marihuana erwischt. Im April vorigen Jahres landete er schließlich in der Untersuchungshaft. Ein halbes Jahr später verurteilte ihn das Amtsgericht Villingen wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels in neun Fällen zu 18 Monaten Strafhaft ohne Bewährung. Seine Anwältin aus Freiburg legte Berufung gegen dieses Urteil ein. Für ihren nicht vorbestraften Mandanten sei eine mildere Strafe angemessen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, argumentierte sie.
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  • Aber auch vor dem Landgericht gab es keine Gnade für den Dealer aus Gambia. Für fünf Fälle des Handels mit Kleinstmengen, und für vier Fälle des Handels mit bis zu 20 Gramm der "weichen" Droge sei dieses Urteil sachgerecht, stellte die Berufungskammer fest. Die Berufung wurde verworfen. Sobald diese Entscheidung rechtskräftig wird, ist das Ende seines Aufenthalts in Deutschland für den 31-Jährigen absehbar.
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  • Allein schon der Grund, den er angab, um hierzulande Asyl zu erhalten, war dubios. Er erklärte, er habe in Gambia als Schafhirte gearbeitet. Als nach einem Unwetter ein Schaf verlorengegangen sei, habe sein Chef ihn schwer misshandelt. Deshalb habe er Gambia verlassen. Ein Asylantrag in Italien wurde abgelehnt. Ohne Berufsausbildung und Deutschkenntnisse, dafür aber mit einem Drogenproblem an der Backe stand der Angeklagte vor Gericht schlecht da. "Hier haben Sie überhaupt keine Perspektive", erklärte ihm der Vorsitzende Richter.

Kein Interesse, Deutsch zu lernen

  • Dessen Beteuerungen sein Leben ändern, und "ganz viel lernen" zu wollen und sein Verzicht auf Drogen seit Beginn der Haft beeindruckten das Gericht nicht. Es fehlten konkrete Nachweise zur Vorbereitung einer Therapie. Und man bemängelte, dass der Mann nicht wenigstens in der Haft etwas Deutsch gelernt hatte. "Mein Zellennachbar ist Albaner", rechtfertigte sich der 31-Jährige. Und Deutschkurse gebe es im Gefängnis nicht. Er wisse inzwischen, dass Drogenverkauf kriminell sei.
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  • Auf die Idee dazu sei er nur gekommen, weil er von Leuten "schlecht beraten worden sei", erklärte er. Über ein Internetforum sei er mehrmals von einem Mann nach Berlin "eingeladen" worden. Dort habe er Marihuana für seinen Eigenkonsum bekommen und sei im Gegenzug als Straßenverkäufer für Drogen eingesetzt worden. Die Polizei hatte festgestellt, dass er als Straßendealer konspirativ vorgegangen war.

Konspiratives Vorgehen

  • Er hatte sich so platziert, dass er seine heiße Ware beim Auftauchen einer Polizeistreife schnell in einem Saftkarton hinter Bretterstapeln oder im Radkasten eines Autos verschwinden lassen konnte, hieß es. Wie oft und wie lange er in Berlin war, konnte der 31-Jährige nicht sagen. Angeblich wusste er auch nicht, dass er als zugewiesener Asylbewerber den Raum Blumberg gar nicht ohne Erlaubnis hätte verlassen dürfen. Ob er auch hier Drogen verkauft hat, ist unbekannt.

Spitze des Eisbergs

  • Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die neun angeklagten Fälle nur "die Spitze eines Eisbergs" waren. Sowohl über den Zeitpunkt seiner Ankunft in Deutschland als auch über seine Schulbildung machte der 31-Jährige ständig wechselnde Angaben. Jetzt glaubte man ihm gar nichts mehr, auch nicht, dass er in Freiheit nie mehr kiffen oder Drogen verkaufen würde.