Ein Blumberger, der kürzlich mit einem Musik-Video im Internet für Aufsehen sorgte, wurde vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Drogenbesitzes zu einer Strafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Nachdem die Staatswaltschaft und die Verteidigung am Dienstag dieser Woche ihre Berufung gegen das Urteil zurückzogen, ist das Urteil von Richter Christian Bäumler nun rechtskräftig.

Der Anfang

  • Begonnen hatte alles im Oktober 2017: Bei einer Verkehrskontrolle der Bundespolizei saß der jetzt Verurteilte als Beifahrer im Auto. Bei ihm wurden am Körper kleine Mengen Marihuana gefunden, teilte Staatsanwalt und Pressesprecher Andreas Mathy auf Anfrage des SÜDKURIER mit. Da sich im kontrollierten Auto zudem Diebesbeute aus möglichen Einbrüchen befunden habe, hätte die Polizei die Wohnung durchsucht. Dabei seien 150 Gramm Marihuana von recht guter Qualität gefunden worden.

Die Verhandlung

  • Im August 2018 hatte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den Angeklagten unter dem Vorsitz von Richter Christian Bäumler zu 15 Monaten Haft verurteilt. Dagegen waren beide Seiten in Berufung gegangen. Der Staatswaltschaft war das Urteil zu mild, Verteidigerin Sabine Pfaff-Mrokon fand die Entscheidung zu hart.

Die Berufung

  • Die Berufungsverhandlung durch das Landgericht Konstanz war auf Dienstag, 12. Februar, in der Außenstellen in Villingen angesetzt. In der Zwischenzeit gab es jedoch eine neue Entwicklung. Der Angeklagte hatte nämlich in Blumberg ein Musikvideo gedreht und erst Ende Januar 2019 auf dem Kanal you tube hochgeladen. In dem Video sind unter anderem Waffen sowie auch weißes Pulver zu sehen, das Drogen sein könnte.

Polizeikontrolle

  • Während der Dreharbeiten an verschiedenen Orten in Blumberg war es zu einem Polizeieinsatz gekommen. Dabei habe man eine Schreckschusswaffe sowie eine Kleinmenge weißes Pulver, möglicherweise Kokain, gefunden und deshalb ein Verfahren eingeleitet, das aber wieder eingestellt wurde, weil wegen des Drogenfunds in der Wohnung eine höhere Strafe zu erwarten war, so Staatsanwalt Mathy. Die Staatsanwaltschaft habe der Verteidigung angeboten, diese Ermittlungen nicht mehr aufzunehmen, wenn sie ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurücknehme, was die Verteidigung getan habe.

Das Missverständnis

  • Allerdings war Verteidigerin Sabine Pfaff-Mrokon möglicherweise davon ausgegangen, dass die Ermittlungen wegen des gesamten Video-Drehs eingestellt würden, wie sie auf Anfrage des SÜDKURIER erklärte. Doch dem ist nicht so, stellte Staatsanwalt Andreas Mathy klar. Sonstige mögliche Straftaten in dem Video, die nicht bei der Polizeikontrolle festgestellt wurden, seien von der Abmachung bei der gegenseitigen Berufung nicht betroffen. In dem Video, bei dem sogar zwei Polizeibeamte von hinten mit verpixelten Köpfen zu sehen sind, sei ja auch ein Beutel mit Marihuana zu sehen sowie womöglich eine Schnellschusswaffe, sagte Mathy.