Blumberg/Freiburg – Wie das Regierungspräsidium Freiburg am Montag, 11. Februar, mitteilte, hat die Behörde an diesem Tag die sofortige Genehmigung für die Rodung der Waldfläche erteilt. In der Behördensprache heißt dies, die Behörde habe die Vollziehung der Waldumwandlungsgenehmigung für den Windpark Blumberg angeordnet.
Die "Firma Green City Energy" will auf dem Ettenberg vier Windräder erstellen. Waldbesitzer der geplanten Fläche sind die Stadt Blumberg und das Fürstenhaus in Donaueschingen. Bei der Stadt Blumberg hieß es auf Anfrage, sie warteten auf die Freigabe durch die Untere Naturschützbehörde beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, sobald diese vorliege würden sie starten, wenn alles klappt wäre dies Mittwoch. Das Unternehmen müsse auch noch beauftragt werden.

Die Naturschutzinitiative e.V. hat am Montag beim Verwaltungsgericht Freiburg Verbandsklage im Eilverfahren eingelegt, um die aufschiebende Wirkung wieder herstellen zu lassen (siehe Infokasten unten).
Die Behörde begründete dies damit, dass nach ihrer Einschätzung an dem Sofortvollzug ein besonderes öffentliches Interesse vorliege. Das öffentliche Interesse sei dabei insbesondere das Ziel des Gesetzgebers, den Ausbau der erneuerbaren Energien möglichst rasch zu fördern. Der Investor, das Unternehmen "Green City Energy" aus München, habe zudem ein überwiegendes Interesse an der sofortigen Vollziehung, da er bei einer zeitlichen Verzögerung wirtschaftliche Nachteile zu erwarten hätte.
Da die Standorte des Windparks Blumberg mit insgesamt vier Anlagen sowie Teilbereiche der Zufahrt innerhalb von Wald liegen, bedürfe es neben der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis einer zusätzlichen Waldumwandlungsgenehmigung durch die Höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg.
Diese Erlaubnis zur Waldnutzung beziehe sich auf eine Fläche von insgesamt 4,78 Hektar Wald, davon betreffen nach Angaben der Behörde 3,62 Hektar die dauerhafte und 1,16 Hektar die befristete Waldinanspruchnahme. Befristet bedeutet, diese Fläche soll wieder aufgeforstet werden.

Im Rahmen des forstrechtlichen Verfahrens habe es eine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, die Anfang November 2017 abgeschlossen war. Die Höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium habe daher die Umwandlungsgenehmigung für den Windpark „Blumberg“ am 9. Februar des vorigen Jahres erteilt. Rodungen, so heißt es in der Mitteilung der Behörde, dürfen wegen der allgemeinen Schonfrist nur im Winterhalbjahr zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorgenommen werden.
Ende Januar 2019 habe ein Naturschutzverband Klage gegen die bereits bestehende Waldumwandlungsgenehmigung erhoben – diese hatte zunächst aufschiebende Wirkung entfaltet. Das habe bedeutet, dass von der erteilten Waldumwandlungsgenehmigung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung kein Gebrauch gemacht werden durfte. Da Rodungen nur noch im Monat Februar vorgenommen werden dürfen, habe der Vorhabensträger, die Firma "Green City Energy" in München, nun die Anordnung der Sofortvollzugs der Rodung beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt.
Schutzverband kann gegen Sofortvollzug klagen
Dem klagenden Naturschutzverband, es ist die bundesweit tätige Naturschutzinitiative, stehe die Möglichkeit offen, die Entscheidung des Regierungspräsidiums über die Anordnung des Sofortvollzugs in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht Freiburg überprüfen zu lassen. Das Verwaltungsgericht könnte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder herstellen.
Klage per Eilantrag
Die Naturschutzintiative e.V. hat gegen den angeordneten Sofortvollzug gestern Nachmittag beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage im Eilverfahren eingereicht, teilte der Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative, auf Anfrage mit. Sie hätten einen Hängebeschluss beantragt, der es dem Gericht erleichtere, schnell zu entscheiden. Mit der Klage wollten sie die aufschiebende Wirkung wieder herstellen, sagte Neumann. Für sie gehe es darum, "möglichst schnell irreversible Schäden abzuwenden", sprich die Fällung der Bäume.