Es ist schon eine groteske Situation: Da will ein Investor auf Blumberger Gemarkung einen Windpark mit vier Windkraftanlagen bauen und erhält sukzessive alle drei nötigen Genehmigungen: vom Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, von der Bundesnetzagentur und vom Regierungspräsidium Freiburg.

Hoher Zeitdruck

Doch als die Naturschutzinitiatve e.V. eine Verbandsklage gegen die Rodungsgenehmigung einlegt, entsteht Handlungsbedarf, weil die Klage aufschiebende Wirkung hat. Der Investor beantragt deshalb beim Regierungspräsidium für die Rodung den Sofortvollzug, den er auch erhält. Nun liegt der Ball wieder bei der Naturschutzinitiative, die bei Gericht den Sofortvollzug per Eilantrag verhindern will. Das Ganze passiert unter enorm hohem Zeitdruck.

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Denn die Stadt Blumberg, die als Waldbesitzer für die Rodung zuständig ist, will bereits am morgigen Mittwoch mit der Rodung beginnen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat also nur einen Tag Zeit, um den Eilantrag zu entscheiden. Das Ganze ist paradox. Denn mit der Rodung würden vollendete Tatsachen geschaffen, obwohl vor Gericht noch gar nicht geklärt ist, ob die Genehmigung des Landratsamts einer richterlichen Bewertung stand hält, dagegen läuft ebenfalls eine Klage der Naturschutzinitiative. Noch kurioser ist allerdings der Begriff der Behörde von der "Waldumwandlungsgenehmigung". Der Wald wird nicht umgewandelt, die Bäume werden gefällt.