Die Haushaltssituation in Bräunlingen war in den vergangenen Jahren nicht ganz einfach: Oft haben die Gemeinderäte mit sich gerungen: Das was Wünschenswert wäre und das was realisierbar war, ließen sich oft nicht vereinbaren und Abstriche waren nötig. Nun kommt auch noch die Corona-Krise hinzu und auch Bräunlingen muss – wie viele Kommunen – mit erheblichen Ertragsrückgängen rechnen.
Daher hat Bürgermeister Micha Bächle einen Haushaltsstopp verfügt. „Mit diesem Vorgehen wollen wir handlungsfähig bleiben“, sagt das Bräunlinger Stadtoberhaupt und fügt hinzu: „Wir hatten zwar schon im Haushaltsplan 2020 die zu erwarteten Gewerbesteuererträge deutlich heruntergesetzt, die aktuelle Entwicklung trifft die Unternehmen und damit mittelbar die Stadt aber sehr hart. Wir müssen hier leider mit großen Einbrüchen rechnen.“
Gewerbesteuer ist Bräunlingens Haupteinnahmequelle
Die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen für 2020 – auch mit der Rückzahlung bereits erhaltener Vorauszahlungen – nehme landesweit stark zu, auch die Anträge auf Gewerbesteuerstundungen für zurückliegende Jahre werden mehr. Gerade in diesem Bereich trifft es Bräunlingen hart, da die Gewerbesteuer die Haupteinnahmequelle ist.
Aktuell laufen Verhandlungen zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden für einen Rettungsschirm für die Kommunen, ein Ergebnis steht aber noch aus. Ebenso steht im Raum, ob es Konjunkturprogramme für die Kommunen geben soll. Bislang hat die Stadt laut Bächle aus dem 100 Millionen-Euro-Sofort-Programm des Landes 37.500 Euro erhalten.
Landes-Geld reicht nicht für Kindergarten-Kosten
Das Land sieht dies vor allem als Ausgleich für die Kindergartengebühren in dem ersten Schließungszeitraum, der bis Mitte April definiert wird, vor. Die tatsächlichen Gebühren, die die Stadt finanzieren muss, wären für einen Monat allerdings wesentlich höher und durch die Landesmittel nicht gedeckt. Über die Frage eines Erlasses der Gebühren muss der Gemeinderat aber erst noch entscheiden, denn bislang ist der Gebühreneinzug für die Monate April und Mai lediglich ausgesetzt.
Im Rathaus wird derweil nach Einsparungspotenzial gesucht: Alle Budgetverantwortlichen der Stadtverwaltung sind daher bereits Anfang April von Bürgermeister Bächle aufgefordert worden, die geplanten Maßnahmen des diesjährigen Haushaltes durchzugehen und zu vermerken, welche Projekte und Beschaffungen bereits getätigt oder begonnen wurden und welche nicht.
Bächle fordert eine Priorisierung
Alle Maßnahmen in der Liste wurden im Rahmen des Haushaltsplans 2020 beschlossen, das heißt, dass sie grundsätzlich wichtig und gewollt sind. „Dennoch muss mit Blick auf die Finanzlage eine Priorisierung erfolgen“, erklärt Bächle. Diese Maßnahmenliste soll nun am 14. Mai im Gemeinderat diskutiert werden. Bis dahin müssen alle noch nicht laufenden oder begonnenen Maßnahmen warten.
Gemeinderat soll mit Sperrvermerken arbeiten
Da der Gemeinderat den Haushaltsplan 2020 am 19. Dezember des vergangenen Jahres verabschiedet hat, liege auch die Entscheidung, welche Maßnahmen für eine ungewisse Zeit durch Sperrvermerke zurückgestellt werden sollen, beim Gemeinderat. Sperrvermerke hindern je nach ihrer Formulierung die Verwaltung am Vollzug des Haushaltsplans, eine konkrete Position betreffend. Der Gemeinderat kann einen beschlossenen Sperrvermerk jederzeit wieder aufheben.
Was wird geschoben und was wird umgesetzt?
Wird ein Sperrvermerk nicht bis Ende 2020 aufgehoben, gelten die Haushaltsmittel als eingespart. Falls eine Maßnahme 2021 realisiert werden soll, muss sie im betreffenden Haushaltsplan neu beschlossen werden. Ziel ist es in der Gemeinderatssitzung festzulegen, welche Maßnahmen mit einem Sperrvermerk versehen, verschoben oder umgesetzt werden sollen.
Kämmerer rechnet mit hohen Einbußen
Das Rechnungsamt geht davon aus, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit der erwarteten Finanzrisiken extrem hoch ist. Die Höhe der Einbußen wird derzeit noch ermittelt, weshalb das Rechnungsamt zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Zahl nennen kann.
Haushaltssperre soll auf jeden Fall vermieden werden
Mit diesem Vorgehen soll eine Haushaltssperre verhindert werden. Denn diese hätte erhebliche Auswirkungen: Alle Ansätze im Haushaltsplan dürften nicht mehr bewirtschaftet werden, soweit nicht rechtliche Verpflichtungen erfüllt werden müssen oder Aufwendungen beziehungsweise Auszahlungen unaufschiebbar sind.
Dann wären freiwillige Leistungen nicht mehr möglich
Auch die im Haushaltsplan beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen, für größere Projekte, die über mehrere Jahre finanziert werden müssen, sind dann nicht mehr gültig. Ebenso wären dann freiwillige Leistungen, wozu unter anderem das Betreiben der Bücherei und der Sportstätten oder die Pflege der Grünanlagen gehören, sowie der Verzicht auf Gebühren wie etwa im Bereich Kindergärten nicht oder kaum noch möglich.