Noé Stümpfig

„Eine Botschaft an die französische Gesellschaft“ – so wird das neue Gesetz beschrieben, welches ab nächstem Schuljahr für alle französischen Minderjährigen im Alter von drei bis 15 Jahren eingeführt wird. Der Plan ist ein absolutes Handyverbot für eben diese Altersgruppen. In Deutschland existiert dieses Gesetz bereits in Bayern als Einzelbeispiel. Jedoch gibt es in den anderen deutschen Schulen häufig eine ähnliche Herangehensweise. Die wird über die Hausordnung geregelt. Aber wie sieht es damit in Donaueschingen aus? Wird die Nutzung hier gestattet oder gibt es mit den Mobiltelefonen Probleme, stören sie gar den Unterricht? Wir haben uns in der Stadt umgehört und bei einigen Schulen nachgefragt.

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  • KHS: „Wir sehen die Menschen im Mittelpunkt“, so begründet Frank Liebetanz der Direktor der Kaufmännischen und Hauswirtschaftlichen Schulen Donaueschingen (KHS) die „Regeln für das Zusammenleben“ wie sie auf der Homepage der Schule anstatt einer Hausordnung zu finden sind. Dort wird das Thema Handy nur kurz angeschnitten. Es wird gesagt, dass eine Störung durch diese Geräte, wo und wann auch immer auf dem Schulgelände unbedingt zu vermeiden sei, sprich es eine ungewollte Ablenkung vom Schulalltag darstelle. Im Unterricht soll das Handy ausgeschaltet im Rucksack und nicht, wie so oft, in der in greifbarer Nähe befindlichen Hosentasche liegen. Sollte ein Lehrer dies jedoch erlauben, um es etwa zu Recherchezwecken zu verwenden, ist es möglich dieses im Unterricht einzuschalten. Aufgrund einiger Probleme bei der Durchsetzung wird gerade über eine strengere Regelung diskutiert: „Der Plan ist kein absolutes Verbot zu erschaffen, sondern den Schülern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Digitalgeräten zu vermitteln“, erklärt Liebetanz. Diese können auch privat bei zu häufiger Benutzung eine Gefahr sein, gar zur Sucht führen. Die Schule setzt indes auf Digitalisierung, damit die Schüler nicht mit ihren Privatgeräten recherchieren müssen, sondern eines der 100 Tablets verwenden können, welche bisher für die Schüler bereit gestellt sind. Auch zur Ausstattung der Schule gehören fünf Computerräume sowie ein Multimediaraum.
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  • Gewerbliche Schulen: Wie schon bei der KHS ist auch in den Gewerblichen Schulen in Donaueschingen (GSD) die Regelung für Handys und Co. relativ locker. Auch an den GSD ist das lautlose Benutzen im Gang erlaubt. Im Unterricht ist das Handy jedoch häufiger als Recherchemittel oder als Datenträger für beispielsweise Präsentationen an einer Tafel mit Display im Einsatz. Laut Schulleiter Norbert Kias-Kümpers sei Bayerns Herangehensweise an das Thema durch ein absolutes Verbot nicht unbedingt zukunftsgerecht. Auch er setze auf eine Digitalisierung, da man es an der GSD mit Erwachsenen zu tun habe und diese auch so behandelt werden sollen. „Die Handynutzung soll sich jedoch auf das lautlose Benutzen im Gang, das erlaubte Recherchieren im Unterricht oder auf das Hilferufen bei einem Notfall beschränken“, so der Rektor.
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  • Fürstenberg Gymnasium: In der Hausordnung bricht die Schule mit den bisher Aufgezählten, da sie ausdrücklich dazu auffordert, das Handy auf dem ganzen Schulgelände ausgeschaltet zu lassen. Doch auch hier ist mit einer deutlichen Zusprache des Lehrers ein Recherchieren im Unterricht möglich. Auch kann es in Mittagspausen, sowie bei erneuter Erlaubnis des Lehrers dazu verwendet werden, die Eltern zu kontaktieren, sollte sich etwa der Stundenplan ändern oder Sonstiges. Doch auch hier gibt es klare Regeln. Die Geräte dürfen auch in der Mittagspause nur in einem bestimmten Bereich verwendet werden und es ist verboten, diese für das Schreiben von Kurznachrichten zu verwenden. „Das Handy ist ein Teil der heutigen Zeit, alles andere wäre weltfremd“, sagt Rektor Mario Mosbacher. An der Schule sieht die Regel bei Verstoß gegen die Handyregelung in der Hausordnung eine Abnahme des Handys und eine thematisierte Extra-Arbeit vor. Die Abnahme geht jedoch nur bis Unterrichtsschluss, wie Mosbacher erklärt: „Nach Artikel 14 im Grundgesetz hat jeder das Recht auf Eigentum und dieser Paragraph überwiegt nach Vollendung des Schultages.“
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  • Realschule Donaueschingen: Auch hier gibt es neben der Abnahme des Handys eine Zusatzaufgabe, wie Rektor Gerhard Lauffer erklärt. In diesem Fall galt es einen Text abzuschreiben, welcher sich mit Gegenargumenten zu den Mobiltelefonen befasst. Auch gibt es die Aufgabe sich zu überlegen, warum die Handy-Regelung sinnvoll ist, welche im Text genannten Nebenwirkungen man selbst aufweist und wie man künftig vorhat, damit umzugehen. Zum Schluss muss das Ganze noch von einem Elternteil unterschrieben werden. „Das Handy stellt eine Suchtgefahr dar, deswegen sollten wir den Schülern einen geregelten Umgang mit dem Gerät beibringen“, so Lauffer. Das hat sich der Rektor zu Herzen genommen und drei Computerräume sowie ein eigenes Café zu diesem Zweck einrichten lassen. Auch hofft er, durch die Pädagogikmaßname der Zusatzaufgabe Schüler davon abzubringen, in den Pausen nur auf ihr Handy zu starren anstatt, wie auch im abzuschreibenden Text erwähnt, die Zeit zu nutzen, um sich zu unterhalten und die Kameradschaft zu ihren Mitschülern zu pflegen.
Der Donaueschinger Realschulrektor Gerhard Lauffer zeigt eine spezielle Aufgabe für Schüler, die ihr Handy unerlaubt benutzen.
Der Donaueschinger Realschulrektor Gerhard Lauffer zeigt eine spezielle Aufgabe für Schüler, die ihr Handy unerlaubt benutzen. | Bild: Noé Stümpfig