Von heute auf morgen muss Benjamin Späth für seinen Vierbeiner einen ganz anderen Hundesteuersatz bezahlen. Nach der neuen Hundesteuerverordnung gilt sein Hund, ein American Staffordshire Terrier Mix, nun nämlich als gefährlicher Kampfhund. Demnach steigt die Steuer für Späth von zuvor 108 Euro auf ganze 900 Euro.
„Das ist ein Familienhund“
Für Späth ist unverständlich, wie man seinen American Staff Mix Rüden Buddy als gefährlich einstufen kann. „Das ist ein Familienhund“, sagt er. Der Rüde sei eine Mischung aus einem amerikanischen Staffordshire Terrier und einem amerikanischen Bulldog.
Der Vierbeiner spiele oft mit den drei Kindern von Späth. Laut ihm gehe auch in keiner Sekunde eine Gefahr von dem Hund aus. „Ich verstehe nicht, wie hier von Gefahr und Belästigung gesprochen werden kann“.

Seit acht Jahren normaler Steuersatz
Der Rüde Buddy sei schon seit neun Jahren ein Familienmitglied der Späths. Acht Jahre lang wurde der Hund nicht als gefährlich eingestuft. Späth hatte sich nach eigenen Angaben mehrfach vom zuständigen Ordnungsamt zusichern lassen, dass sein Hund kein Kampfhund sei.
Selbst die Maulkorbpflicht entfiel bei seinem Hund, weil es ein normaler Hund sei, so Benjamin Späth. Die Stadt Donaueschingen sieht das jedoch nun anders. Nach acht Jahren ändert diese ihre Ansicht und plötzlich ist der Rüde als gefährlich einzustufen.
„Ich dachte, es war ein Fehler“
Anfangs war sich Späth sicher, dass es sich lediglich um einen Fehler seitens der Stadt handeln musste. Er legte fristgerecht Widerspruch ein. Doch die Stadt habe ihm erklärt, dass sein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg habe.
Bevor aus dem Rathaus jedoch eine Antwort auf seinen Widerspruch kam, flatterte schon die erste Mahnung ein. Und eine Mahngebühr obendrauf. „Das ist eine absolute Sauerei“, sagt sich der Hundebesitzer.
Scharfe Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung
„Denen geht es bloß ums Geld“, echauffiert sich Späth über die Kommunikation mit der Stadt. Es gebe keine vernünftige Regelung. Das sei reine Abzocke, sagt der Hundebesitzer.
„Heutzutage sollte man es eigentlich besser wissen. Ob ein Hund aggressiv ist oder nicht, liegt nicht an der Rasse.“ Laut Späth habe die Stadt schlicht „keinen Bock auf die Hunde“. Seiner Meinung nach werden mit der neuen Satzung ehrliche Hundehalter bestraft. Die Gefahr von Rassenvertuschung würde laut Späth nun steigen. Die Erhöhung der Hundesteuer löst bei Donaueschinger Hundebesitzern gespaltene Meinungen aus.
Rathaus pocht auf Gesetzeslage
Die Stadt begründet generell die Besteuerung von Kampfhunden mit der neuen beschlossenen Hundesteuersatz. Hier heißt es im Wortlaut in Paragraf 6, Absatz 1: „Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale [...] von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.“
In der Hundesteuersatzung sei festgelegt, dass es sich immer dann um einen Kampfhund handelt, wenn der Hund der Rassen angehört, die in Paragraf 6, Absatz 2 der Satzung abschließend aufgezählt sind. Ein American Staffordshire Terrier ist in der Satzung als Kampfhund gelistet, somit gilt für Späth nun der Steuersatz für einen Kampfhund.
Einen Wesenstest für Hunde lehnt die Stadt ebenfalls ab. „Wesensprüfungen ermöglichen nur eine Momentaufnahme vom Verhalten des überprüften Tieres in einer bestimmten Krisensituation“, erklärt Stadtsprecherin Beatrix Grüninger auf Nachfrage. Deshalb könne man aufgrund einer Wesensprüfung nicht die Gefährlichkeit eines Tieres ableiten, so Grüninger. Folglich sei es nach der Systematik der neuen Satzung festgelegt, dass die nach der Satzung eingestuften Kampfhunde steuerlich als Kampfhund einzustufen seien – Auch mit bestandenem Wesenstest, erklärt Grüninger.
„Kein Hund ist böse“
Auch das Kreistierheim ist der Meinung, dass eine reine Besteuerung nach Auflistung der Rassen nicht zu rechtfertigen ist. Wenn die Eigenschaft des Kampfhundes im Wesenstest widerlegt wurde, sei eine generell erhöhte Steuer nicht zu rechtfertigen, sagt Tierheimleiterin Nadine Vögel.
„Kein Hund kommt aggressiv auf die Welt“, so auch Hundehalter Benjamin Späth. Sein Vorschlag wäre eine Art Hundeführerschein. „Wenn man einen gefährlichen und schwer erziehbaren Hund halten möchte, muss man beweisen, dass man das Tier unter Kontrolle hat.“